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PTA-News: Tensor AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung -2-

DJ PTA-News: Tensor AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Tensor AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Genderkingen (pta000/05.12.2025/15:45 UTC+1)

Die Aktionäre unserer Gesellschaft sind hiermit zu der am Donnerstag, den 15.1.2026 um 14:00 Uhr Ortszeit in den Räumlichkeiten der Notarkanzlei der

Franck Satzl Notare Promenadeplatz 9 80333 München Deutschland

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2025 eingeladen.

A. Tagesordnung

TOP 1:    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2024 
TOP 2:    Bericht des Vorstands 
TOP 3:    Beschluss über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024 
TOP 4:    Beschluss über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 
TOP 5:    Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats 
TOP 6:    Wahl des Abschlussprüfers 
TOP 7:    Neufassung der Satzung mit Kapitalmaßnahmen 
TOP 8:    Beschluss über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen 
TOP 9:    Beschluss über die Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen 
TOP 10:    Beschluss über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats 

Details zu den einzelnen Tagesordnungspunkten (TOPs):

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2024 
 
       Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss 2024 mit Beschluss vom 26.11.2025 bereits festgestellt. 
TOP 1: 
       Der Jahresabschluss 2024 liegt in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Flugplatz 
       Donauwörth-Genderkingen, Forstmahd 3, Hangar 2, 86682 Genderkingen, Deutschland, zur Einsicht der 
       Aktionäre aus und wird auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos in Abschrift erteilt. 
 
TOP 2:    Bericht des Vorstands 
       Beschluss über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024 
 
       Der Aufsichtsrat schlägt vor, den folgenden Beschluss zu fassen: 
TOP 3: 
 
       "Dem Mitglied des Vorstands Herrn Hubertus Albert Karl Edler von Janecek wird für das Geschäftsjahr 2024 
       Entlastung erteilt." 
 
       Beschluss über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 
 
       Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats einzeln Entlastung zu erteilen. 
       Nämlich: 
 
       "a) Dem Mitglied des Aufsichtsrats Herrn Andreas Pirklbauer wird für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung 
TOP 4:    erteilt. 
 
       b) Dem Mitglied des Aufsichtsrats Herrn David Mark wird für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung erteilt. 
 
       c) Dem Mitglied des Aufsichtsrats Herrn Rainer Horn wird für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung erteilt." 
 
       Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
       Mit Beschluss vom 14.12.2023 hat das Amtsgericht Augsburg Herrn David Mark und Herrn Rainer Horn zu 
       Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt. Herr David Mark hat mit Erklärung vom 30.11.2025 sein Amt mit 
       Wirkung zum 31.12.2025 niedergelegt. Die Bestellung von Herrn Rainer Horn endet gemäß -- 104 Abs. 6 AktG 
       in Verbindung mit dem nach Einleitung des Restrukturierungsverfahrens durch die Gesellschaft am 2.12.2024 
       ergangenen Beschluss des Landgerichts München I vom 30.12.2024 mit der Beendigung der Hauptversammlung am 
       15.1.2026. Auch die Amtszeit von Herrn Andreas Pirklbauer endet gemäß -- 102 Abs. 1 AktG und -- 9 Abs. 1 
       der Satzung in Verbindung mit demselben Beschluss zu diesem Zeitpunkt. 
 
       Für sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats sind daher Neuwahlen erforderlich. 
 
       Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern 
       zusammen, ---- 95 S. 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, -- 8 Abs. 1 der Satzung. 
 
       Der amtierende Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Personen zu Mitgliedern des 
       Aufsichtsrats zu wählen: 
TOP 5: 
       "Die Hauptversammlung wählt 
 
       a) Herrn Andreas Pirklbauer, Investor im Bereich Technologie und Luftfahrt, wohnhaft in Ried in der 
       Riedmark, Österreich; 
 
       b) Herrn Fred Duswald, Unternehmer mit Schwerpunkt im Bereich Unternehmensbeteiligungen und M&A Beratung, 
       Partner bei Oaklins TJP Corporate Finance GmbH, wohnhaft in Kitzbühel, Österreich; und 
 
       c) Herrn Rainer Horn, Unternehmensberater und Geschäftsführer der SpaceTec Capital GmbH, wohnhaft in 
       München, Deutschland; 
 
       zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft mit sofortiger Wirkung für die Zeit bis zur Beendigung 
       der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit 
       beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet, -- 102 AktG. Die 
       bisherige Amtszeit desselben Mitglieds des Aufsichtsrats endet mit Annahme seiner Wahl, ---- 101 Abs. 1, 
       104 Abs. 6 AktG." 
 
       Wahl des Abschlussprüfers 
 
       Der Aufsichtsrat schlägt vor, den folgenden Beschluss zu fassen: 
TOP 6: 
 
       "Die LTM Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, wird zum 
       Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 gewählt." 
 
       Neufassung der Satzung mit Kapitalmaßnahmen 
 
       Gemäß dem konsensualen Restrukturierungsplan, der am 7.10.2025 beschlossen wurde, wurde das Grundkapital 
       der Gesellschaft von EUR 3.292.922,00 auf EUR 0,00 herabgesetzt und zugleich auf EUR 100.000,00 erhöht. 
 
       Da die Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr sowie in den vergangenen Monaten die bestehenden 
       strategischen Partnerschaften mit internationalen Geschäftspartnern in China weiter vertieft und 
       ausgebaut hat, um gemeinsam mit ihrem Produkt in industriellem Maßstab einen der weltweit größten Märkte 
       zu erschließen, sehen Vorstand und Aufsichtsrat das Erfordernis, neues genehmigtes und bedingtes Kapital 
       für Wandelschuldverschreibungen und ein Aktienoptionsprogramm für Arbeitnehmer und Mitglieder der 
       Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens zu schaffen, da das bislang 
       bestehende genehmigte und bedingte Kapital durch die Kapitalherabsetzung auf EUR 0,00 erloschen ist. 
 
       Zugleich soll dem Erfordernis einer Modernisierung der Satzung Rechnung getragen werden. Auf folgende 
       wesentliche Änderungen der in der Anlage 1 beigefügten Satzung wird besonders hingewiesen: 
 
       (1) Änderung der Firma in "Tensor Aero AG" 
 
       (2) Sitzverlegung nach Gauting 
TOP 7: 
       (3) Genehmigtes Kapital von EUR 50.000,00 mit dem Recht des Bezugsrechtsausschlusses in bestimmten Fällen 
 
       (4) Bedingtes Kapital von insgesamt EUR 60.000,00, hiervon EUR 45.000,00 für Wandelschuldverschreibungen 
       und EUR 15.000,00 für ein Aktienoptionsprogramm für Arbeitnehmer und Mitglieder der Geschäftsführung der 
       Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens 
 
       (5) Einberufung von Hauptversammlungen auch per E-Mail 
 
       (6) Möglichkeit einer virtuellen Hauptversammlung gemäß -- 118a AktG 
 
       (7) Freiwillige Abschlussprüfung 
 
       Dies vorausgeschickt, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die Neufassung der Satzung wie folgt zu 
       beschließen: 
 
       "Die bisherige Satzung wird durch die diesem Beschluss als Anlage 1 beigefügte neue Satzung ersetzt." 
 
       Beschluss über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen 
 
       Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen: 
 
TOP 8:    "Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31.12.2030 einmalig oder 
       mehrmalig gegen Barleistung auf den Namen lautende Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit von 
       höchstens 15 Jahren auszugeben, wobei der Wandlungspreis mindestens EUR 1,00 je Aktie beträgt, und den 
       Inhabern dieser Wandelschuldverschreibungen Umtausch- oder Bezugsrechte auf bis zu insgesamt 45.000 auf 
       den Namen lautende nennbetragslose Stammaktien mit Stimmrecht (Stückaktien) aus dem Bedingten Kapital 
       2026 I nach Maßgabe der diesem Beschluss als Anlage 2 beigefügten Allgemeinen Anleihebedingungen 2026 zu 
       gewähren." 
 
       Beschluss über die Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen 
 
       Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen: 
TOP 9: 
       "Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31.12.2030 einmalig oder 
       mehrmalig Bezugsrechte auf bis zu 15.000 auf den Namen lautende nennbetragslose Stammaktien mit 
       Stimmrecht (Stückaktien) aus dem Bedingten Kapital 2026 II (Aktienoptionen) nach Maßgabe der diesem 
       Beschluss als Anlage 3 beigefügten Allgemeinen Aktienoptionsbedingungen 2026 auszugeben." 
 
       Beschluss über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
       Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen: 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

December 05, 2025 09:45 ET (14:45 GMT)

DJ PTA-News: Tensor AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung -2-

"Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben der Erstattung ihrer im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit 
       als Mitglied des Aufsichtsrats entstandenen baren Auslagen sowie der auf ihre Vergütung und Auslagen 
       entfallenden Umsatzsteuer eine feste jährliche Vergütung in Höhe von EUR 10.000,00. Darüber hinaus erhält 
       der Vorsitzende des Aufsichtsrats einen jährlichen zusätzlichen Betrag von EUR 15.000,00, und der 
       stellvertretende Vorsitzende einen jährlichen zusätzlichen Betrag von EUR 5.000,00. 
TOP 10: 
       Mitglieder des Aufsichtsrats, die dem Aufsichtsrat nur während eines Teils des jeweiligen Geschäftsjahres 
       angehören, erhalten für jeden begonnenen Monat ihrer Mitgliedschaft ein Zwölftel der jeweiligen 
       Vergütung. Dies gilt entsprechend für die zusätzliche Vergütung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie 
       seines Stellvertreters. 
 
       Mitglieder des Aufsichtsrats können ferner zu Mitgliedern von Organen von Unternehmen, die mit der 
       Gesellschaft im Sinne des -- 15 AktG verbunden sind, oder von Joint Ventures der Gesellschaft oder ihrer 
       verbundenen Unternehmen bestellt werden und für diese Tätigkeiten eine gesonderte Vergütung erhalten. Die 
       Zuständigkeiten anderer Organe der Gesellschaft sowie verbundener Unternehmen und Joint Ventures bleiben 
       unberührt." 

B. Weitere Angaben und Hinweise

Aktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn 
1.      sie im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich gemäß -- 10 Abs. 4 der Satzung bis zum 
       8.1.2026 zur Versammlung angemeldet haben. 
       Wie bereits für die Hauptversammlung 2024 hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, 
       Aktionären und Mitgliedern von Organen der Gesellschaft das Wahlrecht zwischen physischer und 
       Online-Teilnahme einzuräumen. 
 
       Das bedeutet für die diesjährige Hauptversammlung insbesondere Folgendes: 
 
2.      -- Ort der Hauptversammlung im Sinne des -- 121 Abs. 3 AktG ist die Notarkanzlei der Franck Satzl Notare, 
       Promenadeplatz 9, 80333 München, Deutschland. 
 
       -- Für Aktionäre und Mitglieder von Organen der Gesellschaft, die nicht physisch am Ort der 
       Hauptversammlung anwesend sind, wird die Hauptversammlung vollständig in Bild und Ton über den 
       Online-Dienst der Gesellschaft (z.B. Microsoft Teams oder Zoom) übertragen. Die Zugangsdaten werden den 
       Aktionären zusammen mit dem Begleitschreiben zu dieser Einladung mitgeteilt. 
 
       Aktionäre können gemäß -- 10 Abs. 6 der Satzung ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen 
       Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
3.      gegenüber der Gesellschaft ist in Textform (-- 126b BGB) unter der oben genannten Adresse zu erteilen. 
       Die Bevollmächtigten haben sich rechtzeitig selbst anzumelden oder durch den Aktionär anmelden zu lassen. 
       -- 135 AktG bleibt unberührt. 
       Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung 
       samt Begründung und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß ---- 126 Abs. 1, 127 AktG sind bis zum 31.12.2025 
       ausschließlich zu richten an: Tensor AG, Flugplatz Donauwörth-Genderkingen, Forstmahd 3, Hangar 2, 86633 
       Genderkingen, Deutschland, ir@tensor.aero. Wenn Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
       des Grundkapitals (entspricht 5.000 Aktien) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, 
4.      gemäß -- 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass neue Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden, muss das 
       Verlangen samt Begründung oder Beschlussvorlage der Gesellschaft bis zum 21.12.2025 unter der 
       vorgenannten Adresse zugehen. Alle eingegangenen Anträge (einschließlich Gegenanträge) oder 
       Wahlvorschläge von Aktionären werden den anderen Aktionären nach den gesetzlichen Bestimmungen 
       unverzüglich im Internet unter www.tensor.aero zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte oder später 
       zugegangene Anträge werden nicht berücksichtigt. 
       In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter gemäß -- 131 AktG vom Vorstand 
       Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung 
       der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
       geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des 
       Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der 
       Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache oder Generaldebatte zu stellen. 
5. 
       Unter bestimmten, in -- 131 Abs. 3 AktG näher ausgeführten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft 
       verweigern, etwa, weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet 
       ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen 
       (z.B. keine Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen). Gemäß -- 11 Abs. 2 der Satzung kann der Vorsitzende 
       der Hauptversammlung das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen begrenzen. 
 
       Die Gesellschaft verarbeitet als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der Verordnung (EU) 2016/679 
       vom 27.4.2016 ("Datenschutz-Grundverordnung" nachfolgend "DSGVO") personenbezogene Daten: Kontaktdaten 
       (z.B. Anschrift, E-Mail-Adresse sowie ggf. den Namen des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten 
       Aktionärsvertreters), persönliche Daten (z.B. Name, Geburtsdatum), Informationen über die Aktien (z.B. 
       Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. Nummer der Eintrittskarte 
       zur Hauptversammlung) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und 
       Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Ebenso wird 
       mit den Daten von Gästen verfahren. Die Gesellschaft wird gesetzlich vertreten durch den Vorstand, 
       namentlich Hubertus Albert Karl Edler von Janecek. Die Kontaktdaten der Gesellschaft als Verantwortlicher 
       lauten: 
 
       Tensor AG 
       Vorstand 
       Flugplatz Donauwörth - Genderkingen 
       Forstmahd 3 - Hangar 2 
       86682 Genderkingen 
       Deutschland 
 
       Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung nach Maßgabe des Aktiengesetzes 
       durchzuführen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre ist für deren Teilnahme an der 
6.      Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft der Verantwortliche. 
       Die personenbezogenen Daten der Aktionäre werden zum Zwecke der Anmeldung zur Hauptversammlung, zur 
       Erstellung des Teilnehmerverzeichnisses und der Stimmrechtsbögen, zur Erstellung der Niederschrift über 
       den Verlauf der Hauptversammlung sowie der Erfüllung aktiengesetzlicher Pflichten der Gesellschaft nach 
       Durchführung der Hauptversammlung verarbeitet. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 
       lit. c) DSGVO. Personenbezogene Daten werden durch die Gesellschaft grundsätzlich nicht an Dritte 
       weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten Dritte, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung 
       beauftragt werden, von der Gesellschaft solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der 
       beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Sie verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der 
       Gesellschaft. Bei solchen Dritten handelt es sich z.B. um Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater oder 
       Wirtschaftsprüfer. 
 
       Die Gesellschaft speichert - vorbehaltlich nach der Hauptversammlung in Kraft tretender gesetzlicher 
       Vorschriften - die personenbezogenen Daten aufgrund gegenwärtiger gesetzlicher Aufbewahrungspflichten für 
       den Zeitraum von 10 Jahren, beginnend mit Ende des Jahres, in dem die Hauptversammlung stattfand. Im 
       Einzelfall kann es zu einer längeren Speicherung der personenbezogenen Daten kommen, wenn die weitere 
       Verarbeitung der Daten noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in 
       Bezug auf die Hauptversammlung notwendig ist. Hinsichtlich der Übermittlung personenbezogener Daten an 
       Dritte im Rahmen einer Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sowie von 
       Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären wird auf die Erläuterungen zu den ---- 122 Abs. 2, 126 
       Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG verwiesen. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

December 05, 2025 09:45 ET (14:45 GMT)

© 2025 Dow Jones News
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