Die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist eines der wichtigsten steuerlichen Privilegien für grundstücksverwaltende Kapitalgesellschaften. Voraussetzung ist jedoch, dass die Gesellschaft ausschließlich eigenen Grundbesitz oder eigenes Kapitalvermögen verwaltet und nutzt. Der BFH hatte nun darüber zu entscheiden, ob diese Voraussetzung noch erfüllt ist, wenn eine Immobilien-GmbH zusätzlich ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2025 NTG24.de