Berlin (ots) -
Aus Anlass der aktuellen Berichterstattung des SPIEGEL "Spitzenpolitikerin und ihr Lebensgefährte Reiches Ministerium fördert Firma mit Guttenberg-Beteiligung" nehme ich hierzu als sein Anwalt wie folgt für ihn Stellung:
Der vom SPIEGEL vermittelte Eindruck, es habe hier ein Interessenskonflikt gegeben bzw. es sei bei der Förderung des Münchener Startup-Unternehmens GovRadar GmbH durch das Bundeswirtschaftsministerium zu einer Verquickung mit persönlichen Interessen von Herrn zu Guttenberg gekommen, entbehrt jeglicher Grundlage. Bis zur SPIEGEL-Berichterstattung hatte Herr zu Guttenberg als passiver Anteilseigner von weniger als 1 % an dem Unternehmen weder Kenntnis von Förderanträgen noch von der erfolgten Förderung. Ebenso wenig hat er sich jemals hierzu mit Frau Katherina Reiche ausgetauscht.
Die originäre Entscheidung der Förderung des Unternehmens erfolgte zudem im Jahre 2024 zu einem Zeitpunkt, als Frau Katherina Reiche noch nicht Bundeswirtschaftsministerin war und zudem auch nicht durch das Bundeswirtschaftsministerium selbst, sondern durch einen beliehenen privaten Projektträger, so dass das Ministerium selbst hiermit nicht befasst war.
Ebenso wenig hat Herr zu Guttenberg, anders als es der SPIEGEL darstellt, in einem Interview für GovRadar und deren Geschäftsmodell geworben.
Wir werden den SPIEGEL auffordern, seinem Anspruch auf ergänzende Berichterstattung nachzukommen und uns für ihn gegen falsche Berichterstattung zur Wehr setzen.
Professor Dr. Christian Schertz
Rechtsanwalt
Pressekontakt:
Rechtsanwalt
Prof. Dr. Christian Schertz
Kurfürstendamm 53
10707 Berlin
Tel.: 030 8800150
E-Mail: cs@schertz-bergmann.de
Original-Content von: Schertz Bergmann Rechtsanwälte, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/62754/6173603
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Der vom SPIEGEL vermittelte Eindruck, es habe hier ein Interessenskonflikt gegeben bzw. es sei bei der Förderung des Münchener Startup-Unternehmens GovRadar GmbH durch das Bundeswirtschaftsministerium zu einer Verquickung mit persönlichen Interessen von Herrn zu Guttenberg gekommen, entbehrt jeglicher Grundlage. Bis zur SPIEGEL-Berichterstattung hatte Herr zu Guttenberg als passiver Anteilseigner von weniger als 1 % an dem Unternehmen weder Kenntnis von Förderanträgen noch von der erfolgten Förderung. Ebenso wenig hat er sich jemals hierzu mit Frau Katherina Reiche ausgetauscht.
Die originäre Entscheidung der Förderung des Unternehmens erfolgte zudem im Jahre 2024 zu einem Zeitpunkt, als Frau Katherina Reiche noch nicht Bundeswirtschaftsministerin war und zudem auch nicht durch das Bundeswirtschaftsministerium selbst, sondern durch einen beliehenen privaten Projektträger, so dass das Ministerium selbst hiermit nicht befasst war.
Ebenso wenig hat Herr zu Guttenberg, anders als es der SPIEGEL darstellt, in einem Interview für GovRadar und deren Geschäftsmodell geworben.
Wir werden den SPIEGEL auffordern, seinem Anspruch auf ergänzende Berichterstattung nachzukommen und uns für ihn gegen falsche Berichterstattung zur Wehr setzen.
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