Wer seine selbst erzeugte Solarenergie eigentlich verkaufen will, aber den Strom größtenteils selbst nutzt, geht steuerlich leer aus: Ein Urteil zeigt, wann der Investitionsabzugsbetrag bei Photovoltaikanlagen flöten geht. Ein Fall, der die Gerichte weiter beschäftigen wird. Gründet ein Steuerpflichtiger einen Gewerbebetrieb mit dem Ziel, selbsterzeugten Strom aus einer häuslichen Photovoltaikanlage zu verkaufen, kann er dennoch keinen Investitionsabzugsbetrag geltend machen, wenn der Strom überwiegend ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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