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WKN: 863186 | ISIN: US0079031078 | Ticker-Symbol: AMD
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09.12.25 | 19:14
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(1)

Advanced Micro Devices: KI-Challenge heizt Aufwärtstrend an!

AMD bereitet den nächsten Kurssprung vor!

Rückblick

Die AMD-Aktie erreichte Ende Oktober ein Allzeithoch. In den letzten Wochen sahen wir einen tieferen Rücksetzer, gefolgt von einer Seitwärtsbewegung. Der Chip-Konzern hat eine starke Stellung im Halbleitersektor und profitiert von Trends wie Künstlicher Intelligenz, Cloud-Computing und dem Gaming-Geschäft.

Advanced Micro Devices-Aktie: Chart vom 9.12.2025, Kürzel: AMD, Kurs: 222.50 USD, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Die Rückeroberung der 20-Tagelinie wäre als Kaufsignal zu interpretieren. Ein weiterer Anstieg in Richtung 260 USD wäre denkbar.

Mögliches bärisches Szenario

Ein Warnsignal würde das Unterschreiten des EMA 50 darstellen. Die Bären könnten danach das November-Tief ins Visier nehmen.

Meinung

Im Oktober 2025 gab es eine große Ankündigung: Eine strategische Partnerschaft mit OpenAI, die langfristige Lieferungen der Instinct-GPUs (Grafikprozessoren für KI) vorsieht. Auch Cloud-Riese Oracle plant, AMD KI-Chips massiv in seinen Rechenzentren einzusetzen. Diese Großaufträge zeigen, dass AMD ernsthaft im Rennen um die KI-Infrastruktur mitspielt und sich als zweite große Säule neben NVIDIA etabliert. Die starke Nachfrage nach KI-Chips könnten als Katalysator für das zuvor besprochene Breakout-Setup dienen.

Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten

  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 359.98 Mrd. USD
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 9.64 Mrd. USD
  • Meine Meinung zu Advanced Micro Devices ist bullisch
  • Quellennachweis: -
  • Autor: Wolfgang Zussner

Veröffentlichungsdatum: 9.12.2025

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegt ein Interessenskonflikt vor, weil der Ersteller dieser Anlageempfehlung Positionen in AMD hält. Dadurch unterliegen wir bei dieser Empfehlung einem Interessenkonflikt zwischen unserem Anspruch, einer unvoreingenommenen Empfehlung zu veröffentlichen, und der Möglichkeit von einer durch die Publikation resultierenden Kursentwicklung zu profitieren.

Bitte nehmen Sie den Disclaimer, die Interessenskonflikte und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.

Analyse erstellt im Auftrag von

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