Bad Oeynhausen (ots) -
Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 5. Dezember einen Referentenentwurf vorgelegt, der Batteriespeicher über 100 Megawatt aus der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) herausnehmen soll. Betroffen sind 51 Gigawatt bereits erteilte Netzanschlusszusagen sowie hunderte laufende Antragsverfahren. Ein alternatives Genehmigungsverfahren ist nicht vorgesehen. Die AURIVOLT GmbH analysiert die Marktauswirkungen und sieht strukturelle Vorteile für dezentrale Speichersysteme.
Großprojekte vor regulatorischem Vakuum
Wie das Fachmagazin pv magazine berichtete, sollen große Batteriespeicher kurzfristig aus dem bisherigen Anschlussverfahren herausgenommen werden - ohne dass ein Folgeverfahren bereitsteht. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) kritisiert: "Wer die Speicher aus dem Geltungsbereich der KraftNAV herausnimmt, bevor ein neues Verfahren etabliert wurde, macht den zweiten Schritt vor dem ersten."
Die Bundesnetzagentur soll laut Ministerium ein "regelbasiertes Netzanschluss- und Reservierungsverfahren" entwickeln. Ein Zeitplan dafür ist im Referentenentwurf nicht enthalten. Für Großspeicher-Projektierer bedeutet dies erhebliche Planungsunsicherheit mit zu erwartenden mehrjährigen Verzögerungen.
Marktauswirkungen: Verknappung stabilisiert Erlöspotenziale
"Wenn 51 Gigawatt geplante Speicherkapazität auf unbestimmte Zeit nicht ans Netz kommen, hat das direkte Auswirkungen auf die Marktdynamik", erklärt Markus Baumann, CEO der AURIVOLT GmbH. "Weniger Speicher am Markt bedeuten weniger Wettbewerb um Arbitrage-Erlöse. Die erwartete schnelle Kapazitätserweiterung verschiebt sich nach hinten - das stabilisiert die Marktbedingungen für bereits operierende Speichersysteme erheblich."
Batteriespeicher erwirtschaften ihre Erlöse primär durch Arbitragehandel: Sie kaufen Strom zu Niedrigpreiszeiten und verkaufen bei Hochpreisen. Je mehr Speicher am Markt aktiv sind, desto geringer werden tendenziell die Preisspreads und damit die Gewinnmargen. Die geplante KraftNAV-Änderung verzögert diesen Effekt um Jahre.
Dezentrale Speicher außerhalb der KraftNAV-Problematik
Batteriespeicher unter 100 Megawatt fallen nicht unter die geplante Regeländerung. Für dezentrale Speicherkonzepte wie das AURIVOLT-Schwarmspeicher-Modell (Einzelleistungen zwischen 120 und 280 Kilowatt) ergeben sich damit unterschiedliche Rahmenbedingungen:
Planungssicherheit: Die regulatorischen Rahmenbedingungen für kleinere Speicher ändern sich durch den Referentenentwurf nicht. Genehmigungsverfahren bleiben unverändert.
Realisierungsgeschwindigkeit: Während Großprojekte in regulatorischen Übergangsverfahren feststecken, können dezentrale Projekte in wenigen Wochen realisiert werden.
Steuerliche Instrumente: Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) erfordert zeitnahe Realisierung. Bei mehrjährigen Genehmigungsverfahren kann dieser Steuervorteil verfallen - bei dezentralen Projekten bleibt er planmäßig nutzbar.
AURIVOLT demonstriert Skalierbarkeit dezentraler Konzepte
Die AURIVOLT GmbH setzt auf ein dezentrales Schwarmspeicher-Konzept: Viele kleine Speichereinheiten werden über verschiedene Standorte verteilt und intelligent vernetzt. Als virtuelles Kraftwerk können sie zentral gesteuert werden - mit den Vorteilen schneller Genehmigungsverfahren, flexibler Standortwahl und unkomplizierter Netzanbindung.
"Die aktuelle Entwicklung zeigt die strukturellen Unterschiede zwischen zentralen und dezentralen Ansätzen", so Baumann. "Während Großprojekte Jahre auf Genehmigungen warten, können wir kontinuierlich skalieren. Mit über 730 Projekten in der Pipeline demonstrieren wir die praktische Umsetzbarkeit dieses Modells."
Für 2025 plant AURIVOLT Umsätze von 16 Millionen Euro, für 2026 sind 60 Millionen Euro anvisiert. Das Unternehmen zeigt damit, dass dezentrale Speicherkonzepte trotz regulatorischer Unsicherheit im Großspeicher-Segment erfolgreich skalierbar sind.
Marktausblick: Dezentrale Flexibilität als Systemvorteil
Bis zur Einführung eines neuen Verfahrens für Großspeicher - dessen Zeitpunkt offen ist - besteht für diese Projekte erhöhte Planungsunsicherheit. Für den Gesamtmarkt bedeutet die Situation: Dezentrale Speicherkonzepte gewinnen an relativer Attraktivität, da sie von regulatorischen Übergangsverfahren nicht betroffen sind und in einem Marktumfeld mit verzögertem Kapazitätszubau operieren.
"Die Energiewende braucht beide Ansätze - zentrale und dezentrale Lösungen", betont Baumann. "Aber sie kann nicht auf mehrjährige Genehmigungsverfahren warten. Dezentrale Schwarmspeicher liefern heute, was die Politik für morgen plant."
Über AURIVOLT GmbH
Die AURIVOLT GmbH mit Sitz in Bad Oeynhausen entwickelt und betreibt dezentrale Batteriespeicher-Lösungen für die deutsche Energiewende. Das Unternehmen verbindet modulare Speichereinheiten zwischen 120 und 280 kW zu einem intelligenten Schwarmspeicher-Netzwerk. Das Investorenmodell ermöglicht Privatpersonen und Unternehmen Direktinvestments in physische Speicheranlagen mit Erlösen aus Arbitragehandel und steuerlichen Vorteilen durch den Investitionsabzugsbetrag (IAB).
Pressekontakt:
Markus Baumann
E-Mail: hello@aurivolt.com
Telefon: +49 5731 49685-00
Original-Content von: AURIVOLT GmbH, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/181624/6176622
Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 5. Dezember einen Referentenentwurf vorgelegt, der Batteriespeicher über 100 Megawatt aus der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) herausnehmen soll. Betroffen sind 51 Gigawatt bereits erteilte Netzanschlusszusagen sowie hunderte laufende Antragsverfahren. Ein alternatives Genehmigungsverfahren ist nicht vorgesehen. Die AURIVOLT GmbH analysiert die Marktauswirkungen und sieht strukturelle Vorteile für dezentrale Speichersysteme.
Großprojekte vor regulatorischem Vakuum
Wie das Fachmagazin pv magazine berichtete, sollen große Batteriespeicher kurzfristig aus dem bisherigen Anschlussverfahren herausgenommen werden - ohne dass ein Folgeverfahren bereitsteht. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) kritisiert: "Wer die Speicher aus dem Geltungsbereich der KraftNAV herausnimmt, bevor ein neues Verfahren etabliert wurde, macht den zweiten Schritt vor dem ersten."
Die Bundesnetzagentur soll laut Ministerium ein "regelbasiertes Netzanschluss- und Reservierungsverfahren" entwickeln. Ein Zeitplan dafür ist im Referentenentwurf nicht enthalten. Für Großspeicher-Projektierer bedeutet dies erhebliche Planungsunsicherheit mit zu erwartenden mehrjährigen Verzögerungen.
Marktauswirkungen: Verknappung stabilisiert Erlöspotenziale
"Wenn 51 Gigawatt geplante Speicherkapazität auf unbestimmte Zeit nicht ans Netz kommen, hat das direkte Auswirkungen auf die Marktdynamik", erklärt Markus Baumann, CEO der AURIVOLT GmbH. "Weniger Speicher am Markt bedeuten weniger Wettbewerb um Arbitrage-Erlöse. Die erwartete schnelle Kapazitätserweiterung verschiebt sich nach hinten - das stabilisiert die Marktbedingungen für bereits operierende Speichersysteme erheblich."
Batteriespeicher erwirtschaften ihre Erlöse primär durch Arbitragehandel: Sie kaufen Strom zu Niedrigpreiszeiten und verkaufen bei Hochpreisen. Je mehr Speicher am Markt aktiv sind, desto geringer werden tendenziell die Preisspreads und damit die Gewinnmargen. Die geplante KraftNAV-Änderung verzögert diesen Effekt um Jahre.
Dezentrale Speicher außerhalb der KraftNAV-Problematik
Batteriespeicher unter 100 Megawatt fallen nicht unter die geplante Regeländerung. Für dezentrale Speicherkonzepte wie das AURIVOLT-Schwarmspeicher-Modell (Einzelleistungen zwischen 120 und 280 Kilowatt) ergeben sich damit unterschiedliche Rahmenbedingungen:
Planungssicherheit: Die regulatorischen Rahmenbedingungen für kleinere Speicher ändern sich durch den Referentenentwurf nicht. Genehmigungsverfahren bleiben unverändert.
Realisierungsgeschwindigkeit: Während Großprojekte in regulatorischen Übergangsverfahren feststecken, können dezentrale Projekte in wenigen Wochen realisiert werden.
Steuerliche Instrumente: Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) erfordert zeitnahe Realisierung. Bei mehrjährigen Genehmigungsverfahren kann dieser Steuervorteil verfallen - bei dezentralen Projekten bleibt er planmäßig nutzbar.
AURIVOLT demonstriert Skalierbarkeit dezentraler Konzepte
Die AURIVOLT GmbH setzt auf ein dezentrales Schwarmspeicher-Konzept: Viele kleine Speichereinheiten werden über verschiedene Standorte verteilt und intelligent vernetzt. Als virtuelles Kraftwerk können sie zentral gesteuert werden - mit den Vorteilen schneller Genehmigungsverfahren, flexibler Standortwahl und unkomplizierter Netzanbindung.
"Die aktuelle Entwicklung zeigt die strukturellen Unterschiede zwischen zentralen und dezentralen Ansätzen", so Baumann. "Während Großprojekte Jahre auf Genehmigungen warten, können wir kontinuierlich skalieren. Mit über 730 Projekten in der Pipeline demonstrieren wir die praktische Umsetzbarkeit dieses Modells."
Für 2025 plant AURIVOLT Umsätze von 16 Millionen Euro, für 2026 sind 60 Millionen Euro anvisiert. Das Unternehmen zeigt damit, dass dezentrale Speicherkonzepte trotz regulatorischer Unsicherheit im Großspeicher-Segment erfolgreich skalierbar sind.
Marktausblick: Dezentrale Flexibilität als Systemvorteil
Bis zur Einführung eines neuen Verfahrens für Großspeicher - dessen Zeitpunkt offen ist - besteht für diese Projekte erhöhte Planungsunsicherheit. Für den Gesamtmarkt bedeutet die Situation: Dezentrale Speicherkonzepte gewinnen an relativer Attraktivität, da sie von regulatorischen Übergangsverfahren nicht betroffen sind und in einem Marktumfeld mit verzögertem Kapazitätszubau operieren.
"Die Energiewende braucht beide Ansätze - zentrale und dezentrale Lösungen", betont Baumann. "Aber sie kann nicht auf mehrjährige Genehmigungsverfahren warten. Dezentrale Schwarmspeicher liefern heute, was die Politik für morgen plant."
Über AURIVOLT GmbH
Die AURIVOLT GmbH mit Sitz in Bad Oeynhausen entwickelt und betreibt dezentrale Batteriespeicher-Lösungen für die deutsche Energiewende. Das Unternehmen verbindet modulare Speichereinheiten zwischen 120 und 280 kW zu einem intelligenten Schwarmspeicher-Netzwerk. Das Investorenmodell ermöglicht Privatpersonen und Unternehmen Direktinvestments in physische Speicheranlagen mit Erlösen aus Arbitragehandel und steuerlichen Vorteilen durch den Investitionsabzugsbetrag (IAB).
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