Bern (ots) -
Das Kantonslabor Basel-Stadt hat 32 Proben von Einweg-E-Zigaretten und E-Liquids untersucht. Bei 29 Proben wurde mindestens ein Verstoss festgestellt. Für 21 Produkte wurde umgehend ein Verkaufsverbot verhängt. Die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz fordert unverzüglich weitere Massnahmen.
Insgesamt hat das Kantonslabor Basel-Stadt bei 29 von 32 Proben 107 Verstösse festgestellt. Insbesondere wurde bei vielen Proben das Maximal-Volumen der Flüssigkeit überschritten. Besonders gesundheitsbedenklich waren bei einigen Proben der zu hohe Bleigehalt im Lot der Elektronik, der zu hohe Nikotingehalt oder das Vorhandensein von reproduktionstoxischen (fortpflanzungsgefährdenden) Substanzen.
In 25 Fällen stellte das Labor zudem einen hohen Kühlmittelanteil fest, der nicht vorschriftsgemäss gekennzeichnet war. Besonders besorgniserregend ist die Tatsache, dass über die inhalative Toxizität (Schädigung der Atemwege) dieser Kühlmittel nur wenig bekannt ist. Zudem wurde festgestellt, dass die Umweltschutzmassnahmen nicht funktionieren: So wurde die vorgezogene Recyclinggebühr von einem Drittel der Importeure (11 Proben) nicht entrichtet.
Damit bestätigt sich desaströse Bild der bisherigen Untersuchungen von E-Zigaretten der letzten Jahre ein weiteres Mal. Seit ihrer Markteinführung werden diese gesundheitsgefährdenden und schnell süchtig machenden Produkte faktisch an unseren Jugendlichen getestet. Die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention fordert die Politik endlich zu raschem und entschlossenem Handeln auf: Wir fordern die rasche Umsetzung des vom Parlament beschlossenen Verbots von Einweg-E-Zigaretten, strengere Zulassungsrichtlinien für sonstige E-Zigaretten und Liquids sowie mehr Kontrollen und strengere Sanktionen bei Verstössen.
Mehr Informationen: https://ots.ch/m6yyIW
Pressekontakt:
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Wolfgang Kweitel, wolfgang.kweitel@at-schweiz.ch / 031 599 10 22
Original-Content von: Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100058010/100937174
Das Kantonslabor Basel-Stadt hat 32 Proben von Einweg-E-Zigaretten und E-Liquids untersucht. Bei 29 Proben wurde mindestens ein Verstoss festgestellt. Für 21 Produkte wurde umgehend ein Verkaufsverbot verhängt. Die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz fordert unverzüglich weitere Massnahmen.
Insgesamt hat das Kantonslabor Basel-Stadt bei 29 von 32 Proben 107 Verstösse festgestellt. Insbesondere wurde bei vielen Proben das Maximal-Volumen der Flüssigkeit überschritten. Besonders gesundheitsbedenklich waren bei einigen Proben der zu hohe Bleigehalt im Lot der Elektronik, der zu hohe Nikotingehalt oder das Vorhandensein von reproduktionstoxischen (fortpflanzungsgefährdenden) Substanzen.
In 25 Fällen stellte das Labor zudem einen hohen Kühlmittelanteil fest, der nicht vorschriftsgemäss gekennzeichnet war. Besonders besorgniserregend ist die Tatsache, dass über die inhalative Toxizität (Schädigung der Atemwege) dieser Kühlmittel nur wenig bekannt ist. Zudem wurde festgestellt, dass die Umweltschutzmassnahmen nicht funktionieren: So wurde die vorgezogene Recyclinggebühr von einem Drittel der Importeure (11 Proben) nicht entrichtet.
Damit bestätigt sich desaströse Bild der bisherigen Untersuchungen von E-Zigaretten der letzten Jahre ein weiteres Mal. Seit ihrer Markteinführung werden diese gesundheitsgefährdenden und schnell süchtig machenden Produkte faktisch an unseren Jugendlichen getestet. Die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention fordert die Politik endlich zu raschem und entschlossenem Handeln auf: Wir fordern die rasche Umsetzung des vom Parlament beschlossenen Verbots von Einweg-E-Zigaretten, strengere Zulassungsrichtlinien für sonstige E-Zigaretten und Liquids sowie mehr Kontrollen und strengere Sanktionen bei Verstössen.
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