Frankfurt am Main (ots) -
Sporthilfe reicht Stellungnahme im Rahmen der Verbändebeteiligung ein / Forderung nach Fokussierung auf Verbesserung der Rahmenbedingungen für Athletinnen und Athleten
Die Stiftung Deutsche Sporthilfe hat zum Entwurf des Sportfördergesetzes, den das Bundeskanzleramt im Oktober vorgelegt hatte, im Rahmen der Verbändebeteiligung eine Stellungnahme beim Bundeskanzleramt eingereicht. Darin betont die Stiftung, seit 1967 wichtigste private Förderinstitution im deutschen Spitzensport, erneut, dass es für das Gelingen der Spitzensportreform entscheidend sein wird, dass diese bei den Athletinnen und Athleten Wirkung zeigt.
"Entscheidend ist: Die Athletinnen und Athleten müssen zuerst kommen. Sie sind wichtiger als jede Struktur. Die Reform kann nur dann eine Wende bringen, wenn sie die Förderung dort stärkt, wo Leistung entsteht - bei den Athletinnen und Athleten selbst", macht Max Hartung, Vorstandsmitglied der Sporthilfe, deutlich. "Als Sporthilfe stehen wir bereit, unsere Erfahrung einzubringen, damit diesmal die Umsetzung der Leistungssportreform nach bald zehn Jahren gelingt."
Die Sporthilfe dringt deshalb bereits für 2027 darauf, die Athletenförderung anzupassen und zu modernisieren. Sie setzt sich bei der Politik für folgende Maßnahmen ein, die zeitnah eine deutliche Verbesserung für Deutschlands beste Nachwuchs- und Spitzenathletinnen und -athleten zur Folge hätte:
- Erhöhung der Grundförderung (Top-Team: 1.500 EUR monatlich, Potenzial-Team: 1.000 EUR monatlich -> + 4,32 Mio. EUR jährlich)
- Integration neuer und vorübergehender olympischer und paralympischer Disziplinen und Sportarten (Förderung bis Los Angeles 2028 -> + 2,93 Mio. EUR jährlich)
- Individualbudgets für Athletinnen und Athleten (Pilotprojekt -> ca. 600.000 EUR jährlich)
- Modernisierung der Rahmenbedingungen (siehe Sporthilfe-Positionspapier (https://www.sporthilfe.de/fileadmin/pdf/Sporthilfe-Positionspapier_fuer_den_Spitzensport_von_morgen.pdf))
Gesamtkosten: 7.850.000 Euro jährlich
"Wir begrüßen die Zielsetzungen der Agentur hinsichtlich der Straffung der Kaderstruktur und einer noch potenzialorientierteren Förderung. Die internationalen Anforderungen im Spitzensport erfordern schnelles Handeln. Daher sollte das geplante Individualbudget rasch und unkompliziert in den bestehenden Strukturen der Athletenförderung und durch die Sporthilfe abgewickelt werden. Diesen Grundsatz bringen wir als entsprechende Änderung des Gesetzesentwurfes ein", sagt Karin Orgeldinger, Vorstand Athletenförderung. "Die Stiftung Deutsche Sporthilfe steht für eine transparente, effiziente und wirkungsvolle Spitzensportförderung, die Athletinnen und Athleten bestmöglich unterstützt und die gesellschaftliche Bedeutung des Sports in Deutschland stärkt."
Darüber hinaus empfiehlt die Sporthilfe, die neue Spitzensport-Agentur mit klarer Kompetenzorientierung und Unabhängigkeit zu gestalten. Gremien sollten nach Erfahrung, Verantwortung und Perspektiven aus Sport, Wirtschaft und Gesellschaft besetzt werden. Auch bei der Einwerbung privater Mittel sollte auf bestehende Strukturen gesetzt werden: Die Sporthilfe ist seit Jahrzehnten der Partner der Wirtschaft und bietet ihre Expertise ausdrücklich an.
Die Stellungnahme der Sporthilfe zum Entwurf des Sportfördergesetzes inklusive Anlage findet sich hier zum Downloaden... (https://www.sporthilfe.de/fileadmin/pdf/Sporthilfe_Stellungnahme_SpoFoeG_20251210_inkl._Anlage.pdf)
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"Nationale Förderer" sind Mercedes-Benz, Deutsche Bank, Deutsche Telekom, PwC Deutschland, Deutsche Post und Generali & Deutsche Vermögensberatung. Sie unterstützen die Sporthilfe, die von ihr betreuten Sportlerinnen und Sportler sowie die gesellschaftspolitischen Ziele der Stiftung in herausragender Weise.
Die Sporthilfe wird gefördert durch das Bundeskanzleramt aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Pressekontakt:
Stiftung Deutsche Sporthilfe
Heike Schönharting
Otto Fleck-Schneise 8
60528 Frankfurt am Main
Tel: 069/67803-511
E-Mail: heike.schoenharting@sporthilfe.de
www.sporthilfe.de
Original-Content von: Sporthilfe, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/51413/6176746
Sporthilfe reicht Stellungnahme im Rahmen der Verbändebeteiligung ein / Forderung nach Fokussierung auf Verbesserung der Rahmenbedingungen für Athletinnen und Athleten
Die Stiftung Deutsche Sporthilfe hat zum Entwurf des Sportfördergesetzes, den das Bundeskanzleramt im Oktober vorgelegt hatte, im Rahmen der Verbändebeteiligung eine Stellungnahme beim Bundeskanzleramt eingereicht. Darin betont die Stiftung, seit 1967 wichtigste private Förderinstitution im deutschen Spitzensport, erneut, dass es für das Gelingen der Spitzensportreform entscheidend sein wird, dass diese bei den Athletinnen und Athleten Wirkung zeigt.
"Entscheidend ist: Die Athletinnen und Athleten müssen zuerst kommen. Sie sind wichtiger als jede Struktur. Die Reform kann nur dann eine Wende bringen, wenn sie die Förderung dort stärkt, wo Leistung entsteht - bei den Athletinnen und Athleten selbst", macht Max Hartung, Vorstandsmitglied der Sporthilfe, deutlich. "Als Sporthilfe stehen wir bereit, unsere Erfahrung einzubringen, damit diesmal die Umsetzung der Leistungssportreform nach bald zehn Jahren gelingt."
Die Sporthilfe dringt deshalb bereits für 2027 darauf, die Athletenförderung anzupassen und zu modernisieren. Sie setzt sich bei der Politik für folgende Maßnahmen ein, die zeitnah eine deutliche Verbesserung für Deutschlands beste Nachwuchs- und Spitzenathletinnen und -athleten zur Folge hätte:
- Erhöhung der Grundförderung (Top-Team: 1.500 EUR monatlich, Potenzial-Team: 1.000 EUR monatlich -> + 4,32 Mio. EUR jährlich)
- Integration neuer und vorübergehender olympischer und paralympischer Disziplinen und Sportarten (Förderung bis Los Angeles 2028 -> + 2,93 Mio. EUR jährlich)
- Individualbudgets für Athletinnen und Athleten (Pilotprojekt -> ca. 600.000 EUR jährlich)
- Modernisierung der Rahmenbedingungen (siehe Sporthilfe-Positionspapier (https://www.sporthilfe.de/fileadmin/pdf/Sporthilfe-Positionspapier_fuer_den_Spitzensport_von_morgen.pdf))
Gesamtkosten: 7.850.000 Euro jährlich
"Wir begrüßen die Zielsetzungen der Agentur hinsichtlich der Straffung der Kaderstruktur und einer noch potenzialorientierteren Förderung. Die internationalen Anforderungen im Spitzensport erfordern schnelles Handeln. Daher sollte das geplante Individualbudget rasch und unkompliziert in den bestehenden Strukturen der Athletenförderung und durch die Sporthilfe abgewickelt werden. Diesen Grundsatz bringen wir als entsprechende Änderung des Gesetzesentwurfes ein", sagt Karin Orgeldinger, Vorstand Athletenförderung. "Die Stiftung Deutsche Sporthilfe steht für eine transparente, effiziente und wirkungsvolle Spitzensportförderung, die Athletinnen und Athleten bestmöglich unterstützt und die gesellschaftliche Bedeutung des Sports in Deutschland stärkt."
Darüber hinaus empfiehlt die Sporthilfe, die neue Spitzensport-Agentur mit klarer Kompetenzorientierung und Unabhängigkeit zu gestalten. Gremien sollten nach Erfahrung, Verantwortung und Perspektiven aus Sport, Wirtschaft und Gesellschaft besetzt werden. Auch bei der Einwerbung privater Mittel sollte auf bestehende Strukturen gesetzt werden: Die Sporthilfe ist seit Jahrzehnten der Partner der Wirtschaft und bietet ihre Expertise ausdrücklich an.
Die Stellungnahme der Sporthilfe zum Entwurf des Sportfördergesetzes inklusive Anlage findet sich hier zum Downloaden... (https://www.sporthilfe.de/fileadmin/pdf/Sporthilfe_Stellungnahme_SpoFoeG_20251210_inkl._Anlage.pdf)
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Die Sporthilfe wird gefördert durch das Bundeskanzleramt aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Pressekontakt:
Stiftung Deutsche Sporthilfe
Heike Schönharting
Otto Fleck-Schneise 8
60528 Frankfurt am Main
Tel: 069/67803-511
E-Mail: heike.schoenharting@sporthilfe.de
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