Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden: Eine Klausel in fondsgebundenen Riester-Renten, die dem Versicherer erlaubt, den Rentenfaktor einseitig zu senken, ohne ihn bei besseren Bedingungen wieder anzuheben, ist unwirksam. Versicherte würden dadurch unangemessen benachteiligt. Der Bundesgerichtshof (BGH hat am Mittwoch entschieden, dass eine bestimmte Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer fondsgebundenen Riester-Rente unwirksam ist: Die Klausel erlaubte dem Versicherer, den ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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