EQS-Ad-hoc: Fabasoft AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art. 17 Verordnung (EU) 596/2014 Der Aktienrückkauf soll unter Führung einer Bank durchgeführt werden, die ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Der Erwerb erfolgt über die Börse unter Beachtung der sogenannten Safe-Harbour-Regelung in Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 mit Ausnahme des Rückerwerbszwecks. Dieser ist weiter gefasst als von Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 vorgesehen. So können die Aktien zu sämtlichen in der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 9. Juli 2025 genannten Zwecken verwendet werden. Der Aktienrückkauf soll voraussichtlich am 15. Dezember 2025 beginnen und längstens bis zum 31. Januar 2027 laufen. Weitere Einzelheiten werden von der Fabasoft AG vor Beginn des Rückkaufprogramms veröffentlicht.
Über Fabasoft: Fabasoft ist ein Softwareproduktunternehmen und Cloud-Dienstleister für Dokumenten- und Prozessmanagement. Als österreichischer IT-Innovationsführer sowie DACH-Marktführer im Bereich elektronischer Akten setzt das börsennotierte Unternehmen neue Maßstäbe für effiziente und skalierbare Geschäftsabläufe. In einem digitalen Ökosystem - der Fabasphere - bietet Fabasoft vernetzte Software Solutions für dokumentenintensive Business-Prozesse. Die Produkte digitalisieren, vereinfachen und beschleunigen geschäftliche Abläufe - unterstützt durch den gezielten Einsatz künstlicher Intelligenz, die Informationen kontextbasiert verarbeitet und Workflows automatisiert steuert. Entwicklung, Betrieb und Datenhaltung in der EU und der Schweiz stellen die volle digitale Souveränität sicher. Fabasoft AG (ISIN AT0000785407; WKN 922985; Bloomberg Code FAA GY; Reuters Code FAAS.DE)
Linz, 10. Dezember 2025 Ende der Insiderinformation 10.12.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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| ISIN: | AT0000785407 |
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