Das Bundeskartellamt hat gestern das Vorhaben der Mediengruppe Bayern, die Mediengruppe Oberfranken zu erwerben, im Vorprüfverfahren freigegeben.
Die Mediengruppe Bayern verlegt die regionalen Tageszeitungen "Passauer Neue Presse", "Donaukurier" und "Mittelbayerische Zeitung".
Die Mediengruppe Oberfranken gibt die Tageszeitungen "Fränkischer Tag", "Coburger Tageblatt", "Bayerische Rundschau" und "Saale-Zeitung" heraus. Darüber hinaus ist sie an Radioveranstaltern beteiligt, betreibt regional ausgerichtete Onlineportale, bietet Druckdienstleistungen an und verlegt Fachzeitschriften.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Das Vorhaben ist aus wettbewerblicher Sicht unbedenklich. Die Mediengruppe Bayern und die Mediengruppe Oberfranken geben ihre Zeitungen in unterschiedlichen Teilen Bayerns heraus, so dass nicht von einem Wettbewerbsverhältnis auszugehen ist. Auch hinsichtlich der weiteren betroffenen Tätigkeitsbereiche bestehen keine Bedenken."
Bei Fusionen von Zeitungsverlagen untersucht das Bundeskartellamt regelmäßig die Auswirkungen auf die Lesenden- und die Anzeigenmärkte. Es beurteilt ob Leserinnen und Lesern sowie Werbetreibenden auf diesen Märkten ausreichende Ausweichmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Die Meinungsvielfalt als solche ist hingegen kein kartellrechtlicher Bewertungsmaßstab.
Die Mediengruppe Bayern verlegt die regionalen Tageszeitungen "Passauer Neue Presse", "Donaukurier" und "Mittelbayerische Zeitung".
Die Mediengruppe Oberfranken gibt die Tageszeitungen "Fränkischer Tag", "Coburger Tageblatt", "Bayerische Rundschau" und "Saale-Zeitung" heraus. Darüber hinaus ist sie an Radioveranstaltern beteiligt, betreibt regional ausgerichtete Onlineportale, bietet Druckdienstleistungen an und verlegt Fachzeitschriften.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Das Vorhaben ist aus wettbewerblicher Sicht unbedenklich. Die Mediengruppe Bayern und die Mediengruppe Oberfranken geben ihre Zeitungen in unterschiedlichen Teilen Bayerns heraus, so dass nicht von einem Wettbewerbsverhältnis auszugehen ist. Auch hinsichtlich der weiteren betroffenen Tätigkeitsbereiche bestehen keine Bedenken."
Bei Fusionen von Zeitungsverlagen untersucht das Bundeskartellamt regelmäßig die Auswirkungen auf die Lesenden- und die Anzeigenmärkte. Es beurteilt ob Leserinnen und Lesern sowie Werbetreibenden auf diesen Märkten ausreichende Ausweichmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Die Meinungsvielfalt als solche ist hingegen kein kartellrechtlicher Bewertungsmaßstab.
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