Eine Beamtin wollte Verpflegungsmehraufwand für 24 Dienstreisen, obwohl der Einsatzort nur gut zwei Kilometer entfernt war. Schließlich musste sogar das Bundesverwaltungsgericht entscheiden: Ab wann gilt eine Entfernung als "gering" und schließt Tagegeld aus? Klingt ungewöhnlich: Eine Beamtin wollte es genau wissen und forderte Verpflegungsmehraufwand für insgesamt 24 Dienstreisen, obwohl die Entfernung zum Einsatzort lediglich 2,1 Kilometer betrug. Der Fall landete schließlich vor dem Bundesverwaltungsgericht ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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