Die Uhr tickt: Wer bis zum Jahresende 2025 richtig handelt, kann seine Abgabenlast noch spürbar senken. Fünf effektive Spartipps 1. Gesundheitsausgaben Wer 2025 Aufwendungen für Zahnersatz, Brillen, Medikamente, Fahrten zu Arztpraxen und Kuren hat, kann diese in vielen Fällen als außergewöhnliche Belastungen in der spätere Steuererklärung für 2024 geltend machen. Finanzämter berechnen den zumutbaren Eigenanteil prozentual im Verhältnis zu den Gesamteinkünften ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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