Lahr (ots) -
Nach der wegweisenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Rentenfaktor-Klausel in Allianz-Riesterverträgen stellt sich für zahlreiche Rentensparer die Frage, wie sie auf mögliche unzulässige Rentenkürzungen reagieren sollen. Mit Urteil vom 10. Dezember 2025 (Az. IV ZR 34/25) hat der BGH eine einseitige Anpassungsklausel der Allianz für unwirksam erklärt. Medien wie die Süddeutsche Zeitung und das Handelsblatt berichten über mögliche Folgen für eine große Zahl von Riester- und anderen Rentenverträgen. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Betroffenen nun konkrete Schritte - von der Sichtung ihrer Unterlagen bis zur rechtlichen Prüfung - und bietet eine kostenlose Ersteinschätzung im Rentenfaktor-Online-Check (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/versicherungsrecht/bgh-urteil-zur-rentenfaktor-klausel-was-verbraucher-jetzt-tun-solltenparagraph--id--22392) an.
Was der BGH zur Rentenfaktor-Klausel entschieden hat?
Im entschiedenen Fall ging es um fondsgebundene Riester-Renten der Allianz. Die dort verwendete Klausel erlaubte es dem Versicherer, den Rentenfaktor - und damit die spätere Monatsrente - einseitig zu senken, wenn sich Lebenserwartung oder Zinssituation ungünstig entwickeln. Eine Pflicht, den Rentenfaktor bei späteren Verbesserungen wieder anzuheben, war nicht vorgesehen.
Der BGH wertet dies als unzulässiges einseitiges Leistungsbestimmungsrecht. Ein solches Anpassungsrecht sei den Kunden nicht zumutbar, wenn es nur nach unten wirkt, nicht aber Verbesserungen zugunsten der Versicherten weitergibt. Die Klausel benachteilige die Versicherten daher unangemessen und ist unwirksam.
Das Urteil knüpft an die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 30. Januar 2025 (Az. 2 U 143/23) an, das eine Treuhänderklausel der Allianz zur Rentenfaktor-Kürzung bereits für unwirksam erklärt hatte. Dr. Stoll & Sauer hatte zudem in eigenen Verfahren vor dem Amtsgericht Reinbek (Urteil vom 10. Juli 2024, Az. 14 C 473/23) und dem Landgericht Berlin (Urteil vom 30. April 2025, Az. 4 O 177/23) verbraucherfreundliche Entscheidungen gegen Rentenfaktor-Kürzungen erstritten.
Wer vom BGH-Urteil betroffen ist - und wer handeln sollte?
Nach Einschätzung von Dr. Stoll & Sauer reicht die Bedeutung des Urteils weit über den konkret entschiedenen Allianz-Fall hinaus. Handlungsbedarf besteht insbesondere für:
- Allianz-Kunden mit fondsgebundenen Riesterverträgen, bei denen der Rentenfaktor nachträglich gesenkt wurde oder entsprechende Schreiben vorliegen.
- Versicherte mit anderen fondsgebundenen Rentenversicherungen (etwa Basis- bzw. Rürup-Renten), in deren Unterlagen veränderbare Rentenfaktoren oder Treuhänderklauseln geregelt sind.
- Personen mit betrieblicher Altersversorgung, wenn der Rentenfaktor dort als veränderbar ausgestaltet ist.
- Rentner, deren Rente bereits läuft und die in der Vergangenheit Mitteilungen über Rentenfaktor-Kürzungen erhalten haben.
Medienberichte und Stellungnahmen von Verbraucherschützern gehen davon aus, dass eine sehr große Zahl von Verträgen betroffen sein könnte - nicht nur bei der Allianz, sondern auch bei anderen Lebensversicherern.
Was Dr. Stoll & Sauer zum Urteil zur Rentenfaktor-Klausel empfiehlt
Die Kanzlei rät dazu, strukturiert vorzugehen und sich nicht darauf zu verlassen, dass Versicherer Rentenkürzungen von sich aus vollständig korrigieren. Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer sind insbesondere folgende Schritte sinnvoll:
- Unterlagen zusammenstellen Versicherungsschein, Nachträge, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Schreiben zur Rentenfaktor-Anpassung und Berechnungsübersichten sollten vollständig vorliegen. Wichtig sind vor allem Passagen zum Rentenfaktor, zu Anpassungsklauseln und zu Regelungen "wegen geänderter Lebenserwartung" oder "Zinsentwicklung".
- Eigene Betroffenheit klären Verbraucher sollten prüfen, ob der ursprünglich zugesagte Rentenfaktor in der Ansparphase oder zum Rentenbeginn geändert wurde. Entscheidend ist, ob bereits eine Kürzung des Rentenfaktors erfolgt ist oder angekündigt wurde - unabhängig davon, ob die Rentenzahlung bereits läuft oder noch in der Zukunft liegt.
- Rechtliche Prüfung einholen Ob eine konkrete Klausel nach dem BGH-Urteil unwirksam ist und welche Ansprüche sich daraus ergeben, lässt sich nur anhand des einzelnen Vertrags und der tatsächlichen Anpassungspraxis beurteilen. Dr. Stoll & Sauer empfiehlt, die Unterlagen rechtlich prüfen zu lassen, bevor Ansprüche gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden.
- Verjährungsfristen beachten Rentenkürzungen liegen häufig Jahre zurück. Mögliche Verjährungsfristen sollten daher frühzeitig geprüft werden. Je nach Fallkonstellation kann es erforderlich sein, die Verjährung durch geeignete Maßnahmen zu hemmen, etwa durch Klage oder die Einschaltung des Ombudsmanns.
Auch bei laufender Rente lohnt sich ein Vorgehen
Wichtig ist aus Sicht der Kanzlei: Das BGH-Urteil hilft nicht nur Kunden, deren Rente noch in der Zukunft liegt. Auch bei bereits laufenden Renten kann sich eine Überprüfung lohnen. Wurde der Rentenfaktor in der Vergangenheit unzulässig gesenkt, kommen sowohl höhere künftige Rentenzahlungen als auch Nachzahlungen für die Vergangenheit in Betracht.
Die bisherige Rechtsprechung - vom OLG Stuttgart über das Amtsgericht Reinbek bis zum Landgericht Berlin - zeigt, dass Gerichte die einseitige Verlagerung von Risiken auf Versicherte kritisch sehen. Das aktuelle BGH-Urteil fügt dieser Entwicklung einen entscheidenden Baustein hinzu. Dr. Stoll & Sauer wird auf dieser Basis laufende und neue Verfahren zur Rentenfaktor-Kürzung konsequent weiterführen.
Kostenlose Ersteinschätzung im Rentenfaktor-Online-Check
Verbraucher, deren Rentenfaktor in einer Riester-, Basis- oder anderen fondsgebundenen Rentenversicherung gesenkt wurde oder denen Anpassungsschreiben vorliegen, können ihre Situation im Rentenfaktor-Online-Check (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/versicherungsrecht/bgh-urteil-zur-rentenfaktor-klausel-was-verbraucher-jetzt-tun-solltenparagraph--id--22392) von Dr. Stoll & Sauer kostenlos prüfen lassen.
Der Online-Check umfasst insbesondere:
- Sichtung der Vertragsunterlagen und Allgemeinen Versicherungsbedingungen auf problematische Rentenfaktor-Klauseln,
- Abgleich mit der aktuellen Rechtsprechung des BGH, des OLG Stuttgart sowie der erstinstanzlichen Urteile in Verfahren von Dr. Stoll & Sauer,
- Einschätzung der Erfolgsaussichten und möglicher Ansprüche auf Wiederherstellung des Rentenfaktors, Nachzahlung und künftige Rentenerhöhungen,
- Hinweis auf etwaige Verjährungsrisiken und den notwendigen Handlungsbedarf.
Die Ersteinschätzung (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/versicherungsrecht/bgh-urteil-zur-rentenfaktor-klausel-was-verbraucher-jetzt-tun-solltenparagraph--id--22392) erfolgt online, ist für Verbraucher kostenlos und unverbindlich.
Dr. Stoll & Sauer zählt zu den führenden Verbraucherkanzleien
Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehört zu den führenden Kanzleien im deutschen Verbraucherschutz. Mit 18 Rechtsanwälten und Fachanwälten betreut die Kanzlei an den Standorten Lahr und Stuttgart Mandanten in zentralen Rechtsgebieten. Schwerpunkte sind unter anderem Bank- und Kapitalmarktrecht, der Abgasskandal, Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten für rund 260.000 Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Aktuell führen sie in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG mit ersten Erfolgen in der ersten Instanz. Außerdem vertreten Anwälte der Kanzlei Kläger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen den Tech-Konzern Meta in Deutschland.
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Nach der wegweisenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Rentenfaktor-Klausel in Allianz-Riesterverträgen stellt sich für zahlreiche Rentensparer die Frage, wie sie auf mögliche unzulässige Rentenkürzungen reagieren sollen. Mit Urteil vom 10. Dezember 2025 (Az. IV ZR 34/25) hat der BGH eine einseitige Anpassungsklausel der Allianz für unwirksam erklärt. Medien wie die Süddeutsche Zeitung und das Handelsblatt berichten über mögliche Folgen für eine große Zahl von Riester- und anderen Rentenverträgen. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Betroffenen nun konkrete Schritte - von der Sichtung ihrer Unterlagen bis zur rechtlichen Prüfung - und bietet eine kostenlose Ersteinschätzung im Rentenfaktor-Online-Check (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/versicherungsrecht/bgh-urteil-zur-rentenfaktor-klausel-was-verbraucher-jetzt-tun-solltenparagraph--id--22392) an.
Was der BGH zur Rentenfaktor-Klausel entschieden hat?
Im entschiedenen Fall ging es um fondsgebundene Riester-Renten der Allianz. Die dort verwendete Klausel erlaubte es dem Versicherer, den Rentenfaktor - und damit die spätere Monatsrente - einseitig zu senken, wenn sich Lebenserwartung oder Zinssituation ungünstig entwickeln. Eine Pflicht, den Rentenfaktor bei späteren Verbesserungen wieder anzuheben, war nicht vorgesehen.
Der BGH wertet dies als unzulässiges einseitiges Leistungsbestimmungsrecht. Ein solches Anpassungsrecht sei den Kunden nicht zumutbar, wenn es nur nach unten wirkt, nicht aber Verbesserungen zugunsten der Versicherten weitergibt. Die Klausel benachteilige die Versicherten daher unangemessen und ist unwirksam.
Das Urteil knüpft an die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 30. Januar 2025 (Az. 2 U 143/23) an, das eine Treuhänderklausel der Allianz zur Rentenfaktor-Kürzung bereits für unwirksam erklärt hatte. Dr. Stoll & Sauer hatte zudem in eigenen Verfahren vor dem Amtsgericht Reinbek (Urteil vom 10. Juli 2024, Az. 14 C 473/23) und dem Landgericht Berlin (Urteil vom 30. April 2025, Az. 4 O 177/23) verbraucherfreundliche Entscheidungen gegen Rentenfaktor-Kürzungen erstritten.
Wer vom BGH-Urteil betroffen ist - und wer handeln sollte?
Nach Einschätzung von Dr. Stoll & Sauer reicht die Bedeutung des Urteils weit über den konkret entschiedenen Allianz-Fall hinaus. Handlungsbedarf besteht insbesondere für:
- Allianz-Kunden mit fondsgebundenen Riesterverträgen, bei denen der Rentenfaktor nachträglich gesenkt wurde oder entsprechende Schreiben vorliegen.
- Versicherte mit anderen fondsgebundenen Rentenversicherungen (etwa Basis- bzw. Rürup-Renten), in deren Unterlagen veränderbare Rentenfaktoren oder Treuhänderklauseln geregelt sind.
- Personen mit betrieblicher Altersversorgung, wenn der Rentenfaktor dort als veränderbar ausgestaltet ist.
- Rentner, deren Rente bereits läuft und die in der Vergangenheit Mitteilungen über Rentenfaktor-Kürzungen erhalten haben.
Medienberichte und Stellungnahmen von Verbraucherschützern gehen davon aus, dass eine sehr große Zahl von Verträgen betroffen sein könnte - nicht nur bei der Allianz, sondern auch bei anderen Lebensversicherern.
Was Dr. Stoll & Sauer zum Urteil zur Rentenfaktor-Klausel empfiehlt
Die Kanzlei rät dazu, strukturiert vorzugehen und sich nicht darauf zu verlassen, dass Versicherer Rentenkürzungen von sich aus vollständig korrigieren. Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer sind insbesondere folgende Schritte sinnvoll:
- Unterlagen zusammenstellen Versicherungsschein, Nachträge, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Schreiben zur Rentenfaktor-Anpassung und Berechnungsübersichten sollten vollständig vorliegen. Wichtig sind vor allem Passagen zum Rentenfaktor, zu Anpassungsklauseln und zu Regelungen "wegen geänderter Lebenserwartung" oder "Zinsentwicklung".
- Eigene Betroffenheit klären Verbraucher sollten prüfen, ob der ursprünglich zugesagte Rentenfaktor in der Ansparphase oder zum Rentenbeginn geändert wurde. Entscheidend ist, ob bereits eine Kürzung des Rentenfaktors erfolgt ist oder angekündigt wurde - unabhängig davon, ob die Rentenzahlung bereits läuft oder noch in der Zukunft liegt.
- Rechtliche Prüfung einholen Ob eine konkrete Klausel nach dem BGH-Urteil unwirksam ist und welche Ansprüche sich daraus ergeben, lässt sich nur anhand des einzelnen Vertrags und der tatsächlichen Anpassungspraxis beurteilen. Dr. Stoll & Sauer empfiehlt, die Unterlagen rechtlich prüfen zu lassen, bevor Ansprüche gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden.
- Verjährungsfristen beachten Rentenkürzungen liegen häufig Jahre zurück. Mögliche Verjährungsfristen sollten daher frühzeitig geprüft werden. Je nach Fallkonstellation kann es erforderlich sein, die Verjährung durch geeignete Maßnahmen zu hemmen, etwa durch Klage oder die Einschaltung des Ombudsmanns.
Auch bei laufender Rente lohnt sich ein Vorgehen
Wichtig ist aus Sicht der Kanzlei: Das BGH-Urteil hilft nicht nur Kunden, deren Rente noch in der Zukunft liegt. Auch bei bereits laufenden Renten kann sich eine Überprüfung lohnen. Wurde der Rentenfaktor in der Vergangenheit unzulässig gesenkt, kommen sowohl höhere künftige Rentenzahlungen als auch Nachzahlungen für die Vergangenheit in Betracht.
Die bisherige Rechtsprechung - vom OLG Stuttgart über das Amtsgericht Reinbek bis zum Landgericht Berlin - zeigt, dass Gerichte die einseitige Verlagerung von Risiken auf Versicherte kritisch sehen. Das aktuelle BGH-Urteil fügt dieser Entwicklung einen entscheidenden Baustein hinzu. Dr. Stoll & Sauer wird auf dieser Basis laufende und neue Verfahren zur Rentenfaktor-Kürzung konsequent weiterführen.
Kostenlose Ersteinschätzung im Rentenfaktor-Online-Check
Verbraucher, deren Rentenfaktor in einer Riester-, Basis- oder anderen fondsgebundenen Rentenversicherung gesenkt wurde oder denen Anpassungsschreiben vorliegen, können ihre Situation im Rentenfaktor-Online-Check (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/versicherungsrecht/bgh-urteil-zur-rentenfaktor-klausel-was-verbraucher-jetzt-tun-solltenparagraph--id--22392) von Dr. Stoll & Sauer kostenlos prüfen lassen.
Der Online-Check umfasst insbesondere:
- Sichtung der Vertragsunterlagen und Allgemeinen Versicherungsbedingungen auf problematische Rentenfaktor-Klauseln,
- Abgleich mit der aktuellen Rechtsprechung des BGH, des OLG Stuttgart sowie der erstinstanzlichen Urteile in Verfahren von Dr. Stoll & Sauer,
- Einschätzung der Erfolgsaussichten und möglicher Ansprüche auf Wiederherstellung des Rentenfaktors, Nachzahlung und künftige Rentenerhöhungen,
- Hinweis auf etwaige Verjährungsrisiken und den notwendigen Handlungsbedarf.
Die Ersteinschätzung (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/versicherungsrecht/bgh-urteil-zur-rentenfaktor-klausel-was-verbraucher-jetzt-tun-solltenparagraph--id--22392) erfolgt online, ist für Verbraucher kostenlos und unverbindlich.
Dr. Stoll & Sauer zählt zu den führenden Verbraucherkanzleien
Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehört zu den führenden Kanzleien im deutschen Verbraucherschutz. Mit 18 Rechtsanwälten und Fachanwälten betreut die Kanzlei an den Standorten Lahr und Stuttgart Mandanten in zentralen Rechtsgebieten. Schwerpunkte sind unter anderem Bank- und Kapitalmarktrecht, der Abgasskandal, Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten für rund 260.000 Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Aktuell führen sie in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG mit ersten Erfolgen in der ersten Instanz. Außerdem vertreten Anwälte der Kanzlei Kläger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen den Tech-Konzern Meta in Deutschland.
Pressekontakt:
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