Der Bundesfinanzhof klärt, dass Versicherungsmakler und Bausparvermittler auch bei Optimierungen bestehender Verträge umsatzsteuerfrei bleiben. Entscheidend ist die vermittelnde Tätigkeit, nicht der Abschluss eines neuen Vertrags, und die Provision kann vom Kunden gezahlt werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat Mitte des Jahres mit einem Urteil Klarstellungen zur Umsatzsteuerbefreiung für Versicherungs- und Bausparvermittler getroffen. Danach bleibt die Tätigkeit eines Bausparkassenvertreters, Versicherungsvertreters ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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