Vaduz (ots) -
Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am 16. Dezember 2025 den gemeinsam vom Liechtensteinischen Krankenkassenverband (LKV) und der Liechtensteinischen Ärztekammer (LAEK) ausgehandelten Tarifvertrag über den ambulanten ärztlichen Einzelleistungstarif (TARDOC) sowie den ambulanten ärztlichen Patientenpauschaltarif (ambulante Pauschalen) genehmigt. Die Zustimmung ist allerdings an die Vorgabe der Kostenneutralität geknüpft. Zudem setzt die Regierung zur Kostenkontrolle eine Arbeitsgruppe ein.
Hintergrund dieser Umstellung ist die Einführung von TARDOC in der Schweiz per 1. Januar 2026. Die liechtensteinische Gesetzgebung, insbesondere Art. 16c des Gesetzes über die Krankenversicherung (KVG), sieht vor, dass die schweizerische Tarifstruktur im ambulanten ärztlichen Bereich auch in Liechtenstein zur Anwendung gelangt. Entsprechend ist die Einführung von TARDOC auch hierzulande gesetzlich vorgesehen und notwendig.
Starttaxpunktwert und weiteres Vorgehen
Die Änderungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Der Starttaxpunktwert wurde von den Vertragsparteien auf 0.86 festgelegt und entspricht damit dem bisherigen Wert. Er gilt für ein Jahr ab Einführung des neuen Tarifsystems. Der definitive Taxpunktwert für das Jahr 2027 wird im Laufe des kommenden Jahres zwischen dem LKV und der LAEK verhandelt und der Regierung zur Genehmigung vorgelegt. Um die Auswirkungen des neuen Tarifs zu überwachen, wird eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe eingesetzt, welche die Aufgabe zur Erkennung von Kostensteigerungen und der Ausarbeitung gegensteuernder Massnahmen hat. Es sei nun die Aufgabe alle Akteure, diese Umstellung mit Blick auf die Kosten sorgsam zu überwachen, erklärt Gesellschaftsminister Emanuel Schädler. "In der Vergangenheit brachten Tarifumstellungen auch schon grosse Kostenanstiege. Das gilt es in diesem Fall zum Wohle der Prämienzahlenden und der Patientinnen und Patienten zu vermeiden." Die Einführung von Tardoc sei eine langwierige Angelegenheit und eine technisch grosse Herausforderung gewesen, erklärt der Gesundheitsminister. "Deshalb danke ich ausdrücklich den Tarifpartnern - der Ärztekammer und dem Krankenkassenverband - dafür, dass die Verhandlungen zeitgerecht abgeschlossen werden konnten. Das gibt mir die Hoffnung, dass wir auch in anderen Bereichen des Gesundheitswesens zügig Fortschritte erzielen können, wenn wir alle gemeinsam am selben Strick ziehen."
Pressekontakt:
Ministerium für Gesellschaft und Justiz
Michael Winkler, Generalsekretär
T +423 236 60 94
Michael.Winkler@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100937268
Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am 16. Dezember 2025 den gemeinsam vom Liechtensteinischen Krankenkassenverband (LKV) und der Liechtensteinischen Ärztekammer (LAEK) ausgehandelten Tarifvertrag über den ambulanten ärztlichen Einzelleistungstarif (TARDOC) sowie den ambulanten ärztlichen Patientenpauschaltarif (ambulante Pauschalen) genehmigt. Die Zustimmung ist allerdings an die Vorgabe der Kostenneutralität geknüpft. Zudem setzt die Regierung zur Kostenkontrolle eine Arbeitsgruppe ein.
Hintergrund dieser Umstellung ist die Einführung von TARDOC in der Schweiz per 1. Januar 2026. Die liechtensteinische Gesetzgebung, insbesondere Art. 16c des Gesetzes über die Krankenversicherung (KVG), sieht vor, dass die schweizerische Tarifstruktur im ambulanten ärztlichen Bereich auch in Liechtenstein zur Anwendung gelangt. Entsprechend ist die Einführung von TARDOC auch hierzulande gesetzlich vorgesehen und notwendig.
Starttaxpunktwert und weiteres Vorgehen
Die Änderungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Der Starttaxpunktwert wurde von den Vertragsparteien auf 0.86 festgelegt und entspricht damit dem bisherigen Wert. Er gilt für ein Jahr ab Einführung des neuen Tarifsystems. Der definitive Taxpunktwert für das Jahr 2027 wird im Laufe des kommenden Jahres zwischen dem LKV und der LAEK verhandelt und der Regierung zur Genehmigung vorgelegt. Um die Auswirkungen des neuen Tarifs zu überwachen, wird eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe eingesetzt, welche die Aufgabe zur Erkennung von Kostensteigerungen und der Ausarbeitung gegensteuernder Massnahmen hat. Es sei nun die Aufgabe alle Akteure, diese Umstellung mit Blick auf die Kosten sorgsam zu überwachen, erklärt Gesellschaftsminister Emanuel Schädler. "In der Vergangenheit brachten Tarifumstellungen auch schon grosse Kostenanstiege. Das gilt es in diesem Fall zum Wohle der Prämienzahlenden und der Patientinnen und Patienten zu vermeiden." Die Einführung von Tardoc sei eine langwierige Angelegenheit und eine technisch grosse Herausforderung gewesen, erklärt der Gesundheitsminister. "Deshalb danke ich ausdrücklich den Tarifpartnern - der Ärztekammer und dem Krankenkassenverband - dafür, dass die Verhandlungen zeitgerecht abgeschlossen werden konnten. Das gibt mir die Hoffnung, dass wir auch in anderen Bereichen des Gesundheitswesens zügig Fortschritte erzielen können, wenn wir alle gemeinsam am selben Strick ziehen."
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