Vaduz (ots) -
Die Regierung hat am 16. Dezember 2025 eine Totalrevision der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran beschlossen. Im Rahmen der Revision werden die im Jahr 2015 ausgesetzten Finanz-, Waren- und Handelssanktionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen gegenüber der Islamischen Republik Iran wieder eingeführt.
Mit Resolution 2231 (2015) billigte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 20. Juli 2015 einstimmig den Gemeinsamen umfassenden Aktionsplan zur friedlichen Nutzung des iranischen Atomprogramms (JCPOA) und setzte gleichzeitig die bis dahin bestehenden UN-Sanktionen gegenüber dem Iran aus. Mit dem JCPOA sollte der Iran die Möglichkeit zur Reintegration in die Weltwirtschaft erhalten, im Gegenzug für eine starke Limitierung und internationale Kontrolle des iranischen Atomprogramms.
Der Aktionsplan sah vor, dass die ausgesetzten Sanktionen nach zehn Jahren wieder eingeführt werden, sofern der Iran seinen Verpflichtungen aus dem JCPOA nicht nachkommt. Nachdem wiederholt Verstösse gegen den Aktionsplan festgestellt worden waren, lancierten Deutschland, Frankreich und Grossbritannien im August 2025 den im JCPOA vorgesehenen Prozess zur Wiedereinführung der ausgesetzten UN-Sanktionen, worauf diese Ende September 2025 wieder in Kraft traten. Der Schweizer Bundesrat hat am 12. Dezember 2025 beschlossen, die ausgesetzten UN-Sanktionen gegenüber dem Iran ebenfalls wieder einzuführen. Aufgrund der zollvertragsrelevanten Änderungen in der Schweiz wurde eine Totalrevision der liechtensteinischen Iran-Sanktionsverordnung nötig.
Am 2. Oktober 2025 hatte die Regierung in einem ersten Schritt bereits die Wiedereinführung der Finanz- und Reisesanktionen und den autonomen Nachvollzug zusätzlicher Finanz- und Reisesanktionen der EU-Mitgliedstaaten gegenüber dem Iran beschlossen.
Pressekontakt:
Ministerium für Äusseres, Umwelt und Kultur
Martin Frick, Leiter Amt für Auswärtige Angelegenheiten
T +423 236 60 52
martin.frick@llv.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100937291
Die Regierung hat am 16. Dezember 2025 eine Totalrevision der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran beschlossen. Im Rahmen der Revision werden die im Jahr 2015 ausgesetzten Finanz-, Waren- und Handelssanktionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen gegenüber der Islamischen Republik Iran wieder eingeführt.
Mit Resolution 2231 (2015) billigte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 20. Juli 2015 einstimmig den Gemeinsamen umfassenden Aktionsplan zur friedlichen Nutzung des iranischen Atomprogramms (JCPOA) und setzte gleichzeitig die bis dahin bestehenden UN-Sanktionen gegenüber dem Iran aus. Mit dem JCPOA sollte der Iran die Möglichkeit zur Reintegration in die Weltwirtschaft erhalten, im Gegenzug für eine starke Limitierung und internationale Kontrolle des iranischen Atomprogramms.
Der Aktionsplan sah vor, dass die ausgesetzten Sanktionen nach zehn Jahren wieder eingeführt werden, sofern der Iran seinen Verpflichtungen aus dem JCPOA nicht nachkommt. Nachdem wiederholt Verstösse gegen den Aktionsplan festgestellt worden waren, lancierten Deutschland, Frankreich und Grossbritannien im August 2025 den im JCPOA vorgesehenen Prozess zur Wiedereinführung der ausgesetzten UN-Sanktionen, worauf diese Ende September 2025 wieder in Kraft traten. Der Schweizer Bundesrat hat am 12. Dezember 2025 beschlossen, die ausgesetzten UN-Sanktionen gegenüber dem Iran ebenfalls wieder einzuführen. Aufgrund der zollvertragsrelevanten Änderungen in der Schweiz wurde eine Totalrevision der liechtensteinischen Iran-Sanktionsverordnung nötig.
Am 2. Oktober 2025 hatte die Regierung in einem ersten Schritt bereits die Wiedereinführung der Finanz- und Reisesanktionen und den autonomen Nachvollzug zusätzlicher Finanz- und Reisesanktionen der EU-Mitgliedstaaten gegenüber dem Iran beschlossen.
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