Nachdem sich bereits das LG München I als Vorinstanz mit einer Reihe formaler Anforderungen an die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters (gV) nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Anleihe-Emittentin auseinandergesetzt hatte (vgl. BondGuide Ausgabe 4/2025, S. 29 f.), liegt nun die mit Spannung erwartete Entscheidung des BGH hierzu vor. In seinem Beschluss vom 16.10.2025 ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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