Die Bundesnetzagentur stellt Verbraucher:innen jetzt ein neues Messverfahren zur Verfügung, mit dem sie prüfen können, ob ihre Internetversorgung den geltenden Mindestanforderungen entspricht. Ganz so einfach ist das aber nicht. Seit Dezember 2021 gibt es in Deutschland einen im Telekommunikationsgesetz verankerten Rechtsanspruch auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (RAVT) wie Telefon und Internet. Der Zugang zu einer funktionierenden Internetverbindung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2025 t3n