Berlin (ots) -
Während die bereits beschlossene große Krankenhausreform nach dem Willen der Bundesregierung an einigen Stellen noch nachjustiert wird, stehen einige Änderungen im Gesundheitsbereich schon fest: So soll die ePA mit weiteren Funktionen ausgestattet werden und DiGAs elektronisch verordnet werden können. Die Stiftung Gesundheitswissen gibt einen Überblick über die Änderungen im Gesundheitsbereich 2026.
Elektronischer Medikationsplan und Push-Benachrichtigungen: Neue Funktionen in der ePA
Die elektronische Patientenakte (ePA) soll im kommenden Jahr neue Funktionen bekommen. Geplant ist unter anderem, den digital gestützten Medikationsprozess um einen elektronischen Medikationsplan zu erweitern. Bisher werden in der ePA automatisch alle elektronischen Rezepte für Medikamente erfasst, die verschrieben und eingelöst wurden. Künftig sollen Ärzte und Apotheker die Medikationsliste manuell ergänzen können, sodass sie eine Übersicht über alle Medikamente und deren verordnete Dosierung bietet. Das schließt auch rezeptfreie Medikamente sowie Arzneimittel, die nicht elektronisch verschrieben werden können, ein.
Des Weiteren sollen Versicherte über ihre ePA-App künftig Pushnachrichten bei neuen Zugriffen auf ihre Gesundheitsakten bekommen können und es soll eine Volltextsuche innerhalb der ePA eingerichtet werden.
So funktioniert die elektronische Patientenakte (ePA)
Welche Vorteile die ePA bringen kann und wie man die Kontrolle über seine Daten behält, hat die Stiftung Gesundheitswissen übersichtlich aufbereitet.
- Zur Information: Wie funktioniert die elektronische Patientenakte (ePA)?
Beitragsbemessungsgrenze steigt
Zum 1. Januar 2026 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Sie liegt dann jährlich bei 69.750 Euro brutto (monatlich 5.812,50 Euro). 2025 waren es 66.150 Euro im Jahr, beziehungsweise 5.512,50 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich berechnet. Sie markiert das maximale Bruttoeinkommen, bis zu dem Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Das Einkommen, das darüber hinausgeht, ist beitragsfrei. Auch die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich. 2026 beläuft sie sich auf 77.400 Euro (monatlich 6.450 Euro). 2025 lag sie bei 73.800 Euro beziehungsweise 6.150 Euro im Monat. Wer mehr als diesen Betrag verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.
Duales Gesundheitssystem
In Deutschland gibt es zwei Möglichkeiten der Krankenversicherung: die gesetzliche und die private. Worin der Unterschied liegt, lesen Sie hier.
- Zur Information: So funktioniert das Gesundheitssystem in Deutschland
Krankenkassenbeiträge steigen
Im kommenden Jahr werden die Beiträge für die gesetzlichen Krankenkassen steigen. Wie das Bundesministerium für Gesundheit Anfang November bekannt gab, wird der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz 2026 um 0,4 Prozentpunkte von 2,5 Prozent auf 2,9 Prozent erhöht. Die konkrete Höhe der Zusatzbeitragssätze ihrer Mitglieder bestimmen jeweils die Kassen.
Durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze steigt zudem der Höchstbeitrag. Versicherte, die über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, und Versicherte, die eine Gehaltserhöhung bekommen, haben deshalb 2026 erkennbar höhere Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge. Auch in der Privaten Krankenversicherung (PKV) müssen viele Versicherungsunternehmen die Beiträge aufgrund gestiegener Leistungsausgaben erhöhen. Wie der Verband der Privaten Krankenversicherung bekannt gab, werden die PKV-Beiträge von etwa 60 Prozent der Versicherten zum 1. Januar steigen, und zwar um durchschnittlich 13 Prozent. Auch die Beiträge zur Privaten Pflegepflichtversicherung müssen zum 1. Januar angehoben werden. Eine zunehmende Zahl von Pflegebedürftigen sowie Leistungsausweitungen durch vergangene Pflegereformen haben zu höheren Ausgaben geführt.
Erhöhte Anzahl an Kinderkrankentagen gilt auch für 2026
Auch 2026 gilt ein erhöhter Anspruch auf Kinderkrankengeld. Gesetzlich krankenversicherte Eltern können pro Jahr und Kind 15 (statt zuvor zehn) Kinderkrankengeldtage beziehen. Alleinerziehende haben Anspruch auf 30 Tage (statt 20). Bei mehreren Kindern erhöht sich der Anspruch pro Elternteil und pro Jahr auf 35 Arbeitstage (statt 25). Für Alleinerziehende mit mehreren Kindern steigt die Gesamtzahl auf insgesamt 70 Arbeitstage pro Jahr (statt 50). Während der Corona-Pandemie wurden die Kinderkrankentage erhöht. Diese Regelung sollte nach einer ersten Verlängerung Ende 2025 auslaufen, wurde aber für das Jahr 2026 mit dem im August beschlossenen "Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege" verlängert.
Krankschreibung per Telefon
Eine Krankschreibung ist grundsätzlich auch per Telefon möglich. Was es dabei zu beachten gibt und wie man sich richtig krankmeldet, lesen Sie hier.
- Zur Information: Wie melde ich mich richtig krank?
Aktualisierte Leitlinie für Essstörungen soll 2026 veröffentlicht werden
Essstörungen wie Magersucht, Bulimie oder Binge-Eating gehören zu den häufigsten psychischen Erkrankungen unter Kindern und Jugendlichen. Wie eine Studie aus dem Jahr 2024 der Stiftung Gesundheitswissen ergab, besteht bei jedem fünften Heranwachsenden in Deutschland der Verdacht auf eine Essstörung. Zur besseren Diagnostik und Behandlung wurde erstmals 2010 eine evidenzbasierte Leitlinie von mehreren Fachgesellschaften entwickelt. Eine aktualisierte Fassung soll 2026 veröffentlicht werden.
Kinder und Jugendliche, die sich selbst als zu dick oder zu dünn wahrnehmen, sind gefährdeter als solche, die ihr Gewicht als genau richtig wahrnehmen. Um für das Thema Essstörungen zu sensibilisieren, hat das Schulangebot "Pausenlos gesund" der Stiftung Gesundheitswissen Unterrichtsmaterial für Jugendliche entwickelt.
Unterrichtsmaterialien zu Essstörungen
Das Unterrichtsmaterial eignet sich für Schüler der Sekundarstufe II und kann kostenlos heruntergeladen werden.
- Zur Information und den Unterrichtsmaterialien: Was tun bei Magersucht, Bulimie und Binge-Eating?
PKV-Beitragsnachweise für Arbeitgeberzuschuss und Lohnsteuer erfolgen künftig digital
Ab 2026 erhalten Privatversicherte keine Beitragsbescheinigungen ihrer PKV zur Weitergabe an den Arbeitgeber. Stattdessen übermitteln die privaten Krankenversicherer die Beitragswerte an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Arbeitgeber und Dienstherren rufen die Daten vom BZSt ab und ermitteln so den Arbeitgeberzuschuss und/oder die Lohnsteuer ihrer Beschäftigten. Wie das Verfahren genau funktioniert, erklärt der Verband der Privaten Krankenversicherungen e.V. hier (https://www.privat-patienten.de/digitale-datenuebermittlung-pkv-elstam).
Elektronische Verordnung für DiGA soll 2026 kommen
Bisher ist es nicht möglich, digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) elektronisch zu verschreiben. Das soll sich 2026 ändern. Eine Testphase läuft bereits. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen hatten sich im Juni auf die Einführung der elektronischen Verordnung von DiGAs geeinigt. Bisher ist das Vorhaben an der fehlenden technischen Infrastruktur gescheitert.
Suizidpräventionsgesetz soll kommen
Die Anzahl der Suizide in Deutschland ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Laut Statistischem Bundesamt haben sich 2024 10.372 Menschen suizidiert. Das ist ein Zuwachs von 0,7 Prozent zum Vorjahr. Die aktuelle Bundesregierung möchte 2026 ein Suizidpräventionsgesetz auf den Weg bringen.
Pressekontakt:
Kontakt für Presseanfragen:
Jonas Windler
Referent PR und Events
jonas.windler@stiftung-gesundheitswissen.de
T +49 30 4195492-24
Original-Content von: Stiftung Gesundheitswissen, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/130275/6182031
Während die bereits beschlossene große Krankenhausreform nach dem Willen der Bundesregierung an einigen Stellen noch nachjustiert wird, stehen einige Änderungen im Gesundheitsbereich schon fest: So soll die ePA mit weiteren Funktionen ausgestattet werden und DiGAs elektronisch verordnet werden können. Die Stiftung Gesundheitswissen gibt einen Überblick über die Änderungen im Gesundheitsbereich 2026.
Elektronischer Medikationsplan und Push-Benachrichtigungen: Neue Funktionen in der ePA
Die elektronische Patientenakte (ePA) soll im kommenden Jahr neue Funktionen bekommen. Geplant ist unter anderem, den digital gestützten Medikationsprozess um einen elektronischen Medikationsplan zu erweitern. Bisher werden in der ePA automatisch alle elektronischen Rezepte für Medikamente erfasst, die verschrieben und eingelöst wurden. Künftig sollen Ärzte und Apotheker die Medikationsliste manuell ergänzen können, sodass sie eine Übersicht über alle Medikamente und deren verordnete Dosierung bietet. Das schließt auch rezeptfreie Medikamente sowie Arzneimittel, die nicht elektronisch verschrieben werden können, ein.
Des Weiteren sollen Versicherte über ihre ePA-App künftig Pushnachrichten bei neuen Zugriffen auf ihre Gesundheitsakten bekommen können und es soll eine Volltextsuche innerhalb der ePA eingerichtet werden.
So funktioniert die elektronische Patientenakte (ePA)
Welche Vorteile die ePA bringen kann und wie man die Kontrolle über seine Daten behält, hat die Stiftung Gesundheitswissen übersichtlich aufbereitet.
- Zur Information: Wie funktioniert die elektronische Patientenakte (ePA)?
Beitragsbemessungsgrenze steigt
Zum 1. Januar 2026 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Sie liegt dann jährlich bei 69.750 Euro brutto (monatlich 5.812,50 Euro). 2025 waren es 66.150 Euro im Jahr, beziehungsweise 5.512,50 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich berechnet. Sie markiert das maximale Bruttoeinkommen, bis zu dem Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Das Einkommen, das darüber hinausgeht, ist beitragsfrei. Auch die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich. 2026 beläuft sie sich auf 77.400 Euro (monatlich 6.450 Euro). 2025 lag sie bei 73.800 Euro beziehungsweise 6.150 Euro im Monat. Wer mehr als diesen Betrag verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.
Duales Gesundheitssystem
In Deutschland gibt es zwei Möglichkeiten der Krankenversicherung: die gesetzliche und die private. Worin der Unterschied liegt, lesen Sie hier.
- Zur Information: So funktioniert das Gesundheitssystem in Deutschland
Krankenkassenbeiträge steigen
Im kommenden Jahr werden die Beiträge für die gesetzlichen Krankenkassen steigen. Wie das Bundesministerium für Gesundheit Anfang November bekannt gab, wird der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz 2026 um 0,4 Prozentpunkte von 2,5 Prozent auf 2,9 Prozent erhöht. Die konkrete Höhe der Zusatzbeitragssätze ihrer Mitglieder bestimmen jeweils die Kassen.
Durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze steigt zudem der Höchstbeitrag. Versicherte, die über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, und Versicherte, die eine Gehaltserhöhung bekommen, haben deshalb 2026 erkennbar höhere Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge. Auch in der Privaten Krankenversicherung (PKV) müssen viele Versicherungsunternehmen die Beiträge aufgrund gestiegener Leistungsausgaben erhöhen. Wie der Verband der Privaten Krankenversicherung bekannt gab, werden die PKV-Beiträge von etwa 60 Prozent der Versicherten zum 1. Januar steigen, und zwar um durchschnittlich 13 Prozent. Auch die Beiträge zur Privaten Pflegepflichtversicherung müssen zum 1. Januar angehoben werden. Eine zunehmende Zahl von Pflegebedürftigen sowie Leistungsausweitungen durch vergangene Pflegereformen haben zu höheren Ausgaben geführt.
Erhöhte Anzahl an Kinderkrankentagen gilt auch für 2026
Auch 2026 gilt ein erhöhter Anspruch auf Kinderkrankengeld. Gesetzlich krankenversicherte Eltern können pro Jahr und Kind 15 (statt zuvor zehn) Kinderkrankengeldtage beziehen. Alleinerziehende haben Anspruch auf 30 Tage (statt 20). Bei mehreren Kindern erhöht sich der Anspruch pro Elternteil und pro Jahr auf 35 Arbeitstage (statt 25). Für Alleinerziehende mit mehreren Kindern steigt die Gesamtzahl auf insgesamt 70 Arbeitstage pro Jahr (statt 50). Während der Corona-Pandemie wurden die Kinderkrankentage erhöht. Diese Regelung sollte nach einer ersten Verlängerung Ende 2025 auslaufen, wurde aber für das Jahr 2026 mit dem im August beschlossenen "Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege" verlängert.
Krankschreibung per Telefon
Eine Krankschreibung ist grundsätzlich auch per Telefon möglich. Was es dabei zu beachten gibt und wie man sich richtig krankmeldet, lesen Sie hier.
- Zur Information: Wie melde ich mich richtig krank?
Aktualisierte Leitlinie für Essstörungen soll 2026 veröffentlicht werden
Essstörungen wie Magersucht, Bulimie oder Binge-Eating gehören zu den häufigsten psychischen Erkrankungen unter Kindern und Jugendlichen. Wie eine Studie aus dem Jahr 2024 der Stiftung Gesundheitswissen ergab, besteht bei jedem fünften Heranwachsenden in Deutschland der Verdacht auf eine Essstörung. Zur besseren Diagnostik und Behandlung wurde erstmals 2010 eine evidenzbasierte Leitlinie von mehreren Fachgesellschaften entwickelt. Eine aktualisierte Fassung soll 2026 veröffentlicht werden.
Kinder und Jugendliche, die sich selbst als zu dick oder zu dünn wahrnehmen, sind gefährdeter als solche, die ihr Gewicht als genau richtig wahrnehmen. Um für das Thema Essstörungen zu sensibilisieren, hat das Schulangebot "Pausenlos gesund" der Stiftung Gesundheitswissen Unterrichtsmaterial für Jugendliche entwickelt.
Unterrichtsmaterialien zu Essstörungen
Das Unterrichtsmaterial eignet sich für Schüler der Sekundarstufe II und kann kostenlos heruntergeladen werden.
- Zur Information und den Unterrichtsmaterialien: Was tun bei Magersucht, Bulimie und Binge-Eating?
PKV-Beitragsnachweise für Arbeitgeberzuschuss und Lohnsteuer erfolgen künftig digital
Ab 2026 erhalten Privatversicherte keine Beitragsbescheinigungen ihrer PKV zur Weitergabe an den Arbeitgeber. Stattdessen übermitteln die privaten Krankenversicherer die Beitragswerte an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Arbeitgeber und Dienstherren rufen die Daten vom BZSt ab und ermitteln so den Arbeitgeberzuschuss und/oder die Lohnsteuer ihrer Beschäftigten. Wie das Verfahren genau funktioniert, erklärt der Verband der Privaten Krankenversicherungen e.V. hier (https://www.privat-patienten.de/digitale-datenuebermittlung-pkv-elstam).
Elektronische Verordnung für DiGA soll 2026 kommen
Bisher ist es nicht möglich, digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) elektronisch zu verschreiben. Das soll sich 2026 ändern. Eine Testphase läuft bereits. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen hatten sich im Juni auf die Einführung der elektronischen Verordnung von DiGAs geeinigt. Bisher ist das Vorhaben an der fehlenden technischen Infrastruktur gescheitert.
Suizidpräventionsgesetz soll kommen
Die Anzahl der Suizide in Deutschland ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Laut Statistischem Bundesamt haben sich 2024 10.372 Menschen suizidiert. Das ist ein Zuwachs von 0,7 Prozent zum Vorjahr. Die aktuelle Bundesregierung möchte 2026 ein Suizidpräventionsgesetz auf den Weg bringen.
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