Nach zähen Verhandlungen zur Retail Investment Strategy gibt es nun mehr Klarheit: Ein EU-weites Provisionsverbot kommt nicht, Vermittler müssen aber künftig Provisionsmehrwert und -bestandteile offenlegen. Zudem gelten neue Regeln zu Produktkosten und Erleichterungen bei der Geeignetheitsprüfung. Wie der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung berichtet, haben sich die Trilog-Unterhändler des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten auf einen Kompromiss zur EU-Strategie für Privatanleger ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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