Das Bundeskartellamt hat seine Verfahren im Bereich Energiepreisbremsen weitgehend abgeschlossen. Durch Ausgleichszahlungen und Rückerstattungen der Unternehmen können Rückflüsse an den Staatshaushalt von rund 200 Mio. Euro verzeichnet werden.
Die Preisbremsengesetze zu Erdgas, Strom und Fernwärme wurden während der Energiekrise 2022/2023 eingeführt und zielten auf eine Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Diese mussten für ein bestimmtes Verbrauchskontingent nur einen staatlich festgelegten Preis an ihren Energieversorger zahlen. Der Energieversorger erhielt seinerseits aus der Staatskasse entsprechende Ausgleichszahlungen. Eine zugleich eingeführte Missbrauchsaufsicht sollte verhindern, dass Energieversorger ihre Preise derart gestalten, insbesondere erhöhen, dass sie eine höhere staatliche Ausgleichszahlung erhalten, obwohl es für die Preisgestaltung keine sachliche Rechtfertigung durch gestiegene Kosten gibt. Für die Durchsetzung dieser Missbrauchsvorschriften ist das Bundeskartellamt zuständig.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "In weniger als einem Drittel der abgeschlossenen Prüfverfahren bestanden aufgrund unserer Analyse der individuellen Erlös-/Kostensituation Bedenken. Die betroffenen Lieferanten konnten diese Bedenken jedoch durch Rückzahlungen an die Staatskasse im Zusammenhang mit der Endabrechnung oder schon vorher durch Absenken ihrer Vorauszahlungsanträge ausräumen. Insgesamt haben wir in den mittlerweile abgeschlossenen Prüfverfahren Rückflüsse von etwas unter 200 Mio. Euro verzeichnet. Der hohe Anteil an nicht beanstandeten Entlastungsvolumina zeigt aber auch, dass sich die geprüften Lieferanten in der Breite regelkonform verhalten haben."
Das Bundeskartellamt hat in den Jahren 2023 und 2024 bei Erdgas, Strom und Wärme insgesamt 70 Prüfverfahren eröffnet. Damit wurden stichprobenartig ca. 14 Prozent des gesamten Antragsvolumens überprüft. Insgesamt belief sich das Volumen der Anträge von Energieversorgern auf staatliche Ausgleichszahlungen zum Zeitpunkt der Verfahrenseinleitungen auf über 25 Mrd. Euro. Angesichts der in die Tausende gehenden Entlastungsanträge und -meldungen von Unternehmen war die Preisbremsen-Missbrauchsaufsicht von Anfang an stichprobenhaft konzipiert. Das Bundeskartellamt hat die zu prüfenden Unternehmen nach bestimmten Auffälligkeiten in den Antragsdaten ausgewählt. Zu den geprüften Unternehmen zählten Stadtwerke und Regionalversorger ebenso wie Vertriebsgesellschaften der Energiekonzerne, aber auch viele Energie-Discounter und Anbieter mit Schwerpunkt bei erneuerbaren Energien. Inzwischen sind 61 Verfahren abgeschlossen.
Bislang konnten die Verfahren auch in den kritischen Fällen ohne förmliche Verfügung eingestellt werden. In einigen Fällen waren von den Lieferanten Rückzahlungen im zusammengenommen zweistelligen Millionenbereich bereits vorgesehen gewesen. In den meisten kritischen Fällen erreichte das Bundeskartellamt die Rückzahlungen in vergleichbarer Höhe im Verständigungswege. In den übrigen abgeschlossenen Prüfverfahren ließ sich ein Missbrauch der Entlastungsregeln nicht feststellen.
Andreas Mundt: "Dadurch, dass wir mit unseren Prüfungen nicht auf das Vorliegen der für Mai 2025 vorgeschriebenen Endabrechnungen zugewartet, sondern sie in der Regel schon während der laufenden Antragsphasen aufgenommen haben, konnte sich die Branche frühzeitig auf unsere Prüfmaßstäbe einstellen. Solch ein "early warning" wirkt daneben auch über die konkret vorgenommenen Prüfungen hinaus".
Derzeit verbleiben neun Prüfverfahren gegen vier Lieferanten in den Bereichen Erdgas und Strom. Hier laufen zurzeit Anhörungen und erforderlich gewordene Nachermittlungen.
Die Preisbremsengesetze zu Erdgas, Strom und Fernwärme wurden während der Energiekrise 2022/2023 eingeführt und zielten auf eine Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Diese mussten für ein bestimmtes Verbrauchskontingent nur einen staatlich festgelegten Preis an ihren Energieversorger zahlen. Der Energieversorger erhielt seinerseits aus der Staatskasse entsprechende Ausgleichszahlungen. Eine zugleich eingeführte Missbrauchsaufsicht sollte verhindern, dass Energieversorger ihre Preise derart gestalten, insbesondere erhöhen, dass sie eine höhere staatliche Ausgleichszahlung erhalten, obwohl es für die Preisgestaltung keine sachliche Rechtfertigung durch gestiegene Kosten gibt. Für die Durchsetzung dieser Missbrauchsvorschriften ist das Bundeskartellamt zuständig.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "In weniger als einem Drittel der abgeschlossenen Prüfverfahren bestanden aufgrund unserer Analyse der individuellen Erlös-/Kostensituation Bedenken. Die betroffenen Lieferanten konnten diese Bedenken jedoch durch Rückzahlungen an die Staatskasse im Zusammenhang mit der Endabrechnung oder schon vorher durch Absenken ihrer Vorauszahlungsanträge ausräumen. Insgesamt haben wir in den mittlerweile abgeschlossenen Prüfverfahren Rückflüsse von etwas unter 200 Mio. Euro verzeichnet. Der hohe Anteil an nicht beanstandeten Entlastungsvolumina zeigt aber auch, dass sich die geprüften Lieferanten in der Breite regelkonform verhalten haben."
Das Bundeskartellamt hat in den Jahren 2023 und 2024 bei Erdgas, Strom und Wärme insgesamt 70 Prüfverfahren eröffnet. Damit wurden stichprobenartig ca. 14 Prozent des gesamten Antragsvolumens überprüft. Insgesamt belief sich das Volumen der Anträge von Energieversorgern auf staatliche Ausgleichszahlungen zum Zeitpunkt der Verfahrenseinleitungen auf über 25 Mrd. Euro. Angesichts der in die Tausende gehenden Entlastungsanträge und -meldungen von Unternehmen war die Preisbremsen-Missbrauchsaufsicht von Anfang an stichprobenhaft konzipiert. Das Bundeskartellamt hat die zu prüfenden Unternehmen nach bestimmten Auffälligkeiten in den Antragsdaten ausgewählt. Zu den geprüften Unternehmen zählten Stadtwerke und Regionalversorger ebenso wie Vertriebsgesellschaften der Energiekonzerne, aber auch viele Energie-Discounter und Anbieter mit Schwerpunkt bei erneuerbaren Energien. Inzwischen sind 61 Verfahren abgeschlossen.
Bislang konnten die Verfahren auch in den kritischen Fällen ohne förmliche Verfügung eingestellt werden. In einigen Fällen waren von den Lieferanten Rückzahlungen im zusammengenommen zweistelligen Millionenbereich bereits vorgesehen gewesen. In den meisten kritischen Fällen erreichte das Bundeskartellamt die Rückzahlungen in vergleichbarer Höhe im Verständigungswege. In den übrigen abgeschlossenen Prüfverfahren ließ sich ein Missbrauch der Entlastungsregeln nicht feststellen.
Andreas Mundt: "Dadurch, dass wir mit unseren Prüfungen nicht auf das Vorliegen der für Mai 2025 vorgeschriebenen Endabrechnungen zugewartet, sondern sie in der Regel schon während der laufenden Antragsphasen aufgenommen haben, konnte sich die Branche frühzeitig auf unsere Prüfmaßstäbe einstellen. Solch ein "early warning" wirkt daneben auch über die konkret vorgenommenen Prüfungen hinaus".
Derzeit verbleiben neun Prüfverfahren gegen vier Lieferanten in den Bereichen Erdgas und Strom. Hier laufen zurzeit Anhörungen und erforderlich gewordene Nachermittlungen.
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