Ist die Medikamenteneinnahme durch eine Grunderkrankung bedingt und beeinflusst diese die Unfallfolgen, darf die Leistung aus einer Unfallversicherung um den Mitwirkungsanteil von Krankheiten und Gebrechen gekürzt werden. Eine unmittelbare Mitwirkung ist dafür nicht erforderlich. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 03.12.2025 klargestellt, wie § 8 der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 94) zu verstehen ist, wenn unfallfremde Krankheiten oder Gebrechen an den Unfallfolgen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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