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Eli Lilly: Folgt nach der Billionen-Marke das nächste Rekordhoch?

Pharma-Gigant im Wachstumsrausch!

Rückblick

Der US-Pharmakonzern Lilly hat einen starken Lauf. Mit seinen Diabetesmitteln und Gewichtssenkern Mounjaro und Zepbound konnte der Umsatz im dritten Quartal im Jahresvergleich um mehr als die Hälfte auf 17,6 Milliarden US-Dollar gesteigert werden. Die Amerikaner konnten die Erwartungen der Analysten übertreffen und hoben bei der Zahlenvorlage ein weiteres Mal die Ziele für das Gesamtjahr an. Charttechnisch sehen wir gerade eine Konsolidierung über dem EMA 20.

Eli Lilly-Aktie: Chart vom 18.12.2025, Kürzel: LLY Kurs: 1055.00 USD, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Mit Kursen über 1068 USD würde sich das Chartbild aufklaren. Nach dem Allzeithoch wäre der Weg zu neuen Höchstständen frei.

Mögliches bärisches Szenario

Fallen die Notierungen unter die Konsolidierung der letzten Tage, wäre dies ein Warnhinweis. Ein Test der 50-Tagelinie könnte folgen.

Meinung

Als erstes Pharmaunternehmen hat Eli Lilly im November die Marke von einer Billion US-Dollar Börsenwert hinter sich gelassen. Seit Ende Oktober kannte der Aktienkurs nur die Richtung nach oben. Die Papiere des Pharmakonzerns knackten die Schwelle von 1.100 Dollar. Eli Lilly profitiert weiterhin von einem starken Lauf seiner Diabetesmittel und Gewichtssenker Mounjaro und Zepbound. Nach einem gesunden Rücksetzer melden sich jetzt die Bullen wieder zurück.

Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten

  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 946.31 Mrd. USD
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 3.60 Mrd. USD
  • Meine Meinung zu Eli Lilly ist bullisch
  • Quellennachweis: Berichterstattung von Nachrichtenagenturen, Finanzportalen und offiziellen Pressemitteilungen des Unternehmens
  • Autor: Wolfgang Zussner

Veröffentlichungsdatum: 18.12.2025

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegt ein Interessenskonflikt vor, weil der Ersteller dieser Anlageempfehlung Positionen in LLY hält. Dadurch unterliegen wir bei dieser Empfehlung einem Interessenkonflikt zwischen unserem Anspruch, einer unvoreingenommenen Empfehlung zu veröffentlichen, und der Möglichkeit von einer durch die Publikation resultierenden Kursentwicklung zu profitieren.

Bitte nehmen Sie den Disclaimer, die Interessenskonflikte und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.

Analyse erstellt im Auftrag von

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