Berlin (ots) -
Die Bundesregierung lehnt in ihrer aktuellen Stellungnahme zu Klima-Verfassungsbeschwerden weitere Verpflichtungen zu effektivem Klimaschutz ab und bewertet die 2024 erfolgte Abschwächung des Klimaschutzgesetzes als verfassungskonform. Stellungnahmen des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU) und des Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) betonen hingegen wesentliche Mängel im geänderten Klimaschutzgesetz. Fünf deutsche Umweltverbände haben im September 2024 gemeinsam mit über 54.000 Einzelpersonen Verfassungsbeschwerden gegen das mangelhafte Klimaschutzgesetz und die unzureichenden Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung eingereicht. Die Stellungnahme der Bundesregierung kritisieren sie scharf. Klare Mängel durch die letzte Reform werden als nachrangig heruntergespielt, etwa bei der Nachsteuerung, wenn gesetzlich vorgegebene Ziele verfehlt werden.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe (DUH): "Es ist klar und wurde vom Sachverständigenrat für Umweltfragen bestätigt, dass durch die Abschaffung der Sektorvorgaben die Erreichung der Klimaziele unwahrscheinlicher geworden ist. Die Stellungnahme der Bundesregierung ist eine Fortsetzung des klimapolitischen Blindflugs der letzten Wochen und Monate, in denen lieber neue Gaskraftwerke geplant und am Verbrenneraus gesägt wurde, statt das Klima zu schützen. Wir fordern eine sofortige Wiedereinführung von scharfen Sektorvorgaben und Klimaschutzsofortmaßnahmen im Verkehrs- und Gebäudebereich."
Neben der Bundesregierung waren auch umwelt- und klimawissenschaftliche Einrichtungen vom Bundesverfassungsgericht zu Stellungnahmen aufgefordert, die die Argumentation der Beschwerdeführenden stützen. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass durch die Novellierung des Klimaschutzgesetzes die Erreichung der Klimaziele erschwert worden ist. Das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung kritisierte, dass sich der Nachsteuerungsmechanismus auf die Zielerreichung im laufenden Jahrzehnt beschränkt und erst bei Verfehlungen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren greift. Auch der Expertenrat für Klimafragen betont aufgrund der absehbaren Zielverfehlungen, dass für die Bundesregierung dringender klimapolitischer Handlungsbedarf besteht. Darüber hinaus wurde die Argumentation der Umweltverbände von gerichtlicher Seite gestärkt: Der Internationale Gerichtshof bekräftigte in einem Gutachten vom Juli 2025, dass alle Staaten schnellen und wirksamen Klimaschutz betreiben müssen, um die Menschenrechte und das Völkerrecht zu wahren.
Zeitgleich zu den laufenden Verfassungsbeschwerden ist die Bundesregierung durch das geltende Klimaschutzgesetz dazu verpflichtet, bis Ende März 2026 ein Klimaschutzprogramm vorzulegen, mit dem die Klimaziele für 2030 und 2040 erreicht werden. Laut den offiziellen CO2-Prognosen des Umweltbundesamts werden die gesetzlich vorgeschriebenen Klimaziele in beiden Zieljahren verfehlt.
Die DUH, Greenpeace und Germanwatch sowie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) hatten 2024 gemeinsam mit über 54.000 Einzelpersonen Verfassungsbeschwerden gegen die Abschwächung des Klimaschutzgesetzes und die unzureichenden Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung eingelegt.
Achtung Redaktionen: Die Pressemitteilung wurde von allen genannten Verbänden mit Ausnahme des Zitats und des letzten Absatzes identisch verschickt.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/22521/6184065
Die Bundesregierung lehnt in ihrer aktuellen Stellungnahme zu Klima-Verfassungsbeschwerden weitere Verpflichtungen zu effektivem Klimaschutz ab und bewertet die 2024 erfolgte Abschwächung des Klimaschutzgesetzes als verfassungskonform. Stellungnahmen des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU) und des Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) betonen hingegen wesentliche Mängel im geänderten Klimaschutzgesetz. Fünf deutsche Umweltverbände haben im September 2024 gemeinsam mit über 54.000 Einzelpersonen Verfassungsbeschwerden gegen das mangelhafte Klimaschutzgesetz und die unzureichenden Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung eingereicht. Die Stellungnahme der Bundesregierung kritisieren sie scharf. Klare Mängel durch die letzte Reform werden als nachrangig heruntergespielt, etwa bei der Nachsteuerung, wenn gesetzlich vorgegebene Ziele verfehlt werden.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe (DUH): "Es ist klar und wurde vom Sachverständigenrat für Umweltfragen bestätigt, dass durch die Abschaffung der Sektorvorgaben die Erreichung der Klimaziele unwahrscheinlicher geworden ist. Die Stellungnahme der Bundesregierung ist eine Fortsetzung des klimapolitischen Blindflugs der letzten Wochen und Monate, in denen lieber neue Gaskraftwerke geplant und am Verbrenneraus gesägt wurde, statt das Klima zu schützen. Wir fordern eine sofortige Wiedereinführung von scharfen Sektorvorgaben und Klimaschutzsofortmaßnahmen im Verkehrs- und Gebäudebereich."
Neben der Bundesregierung waren auch umwelt- und klimawissenschaftliche Einrichtungen vom Bundesverfassungsgericht zu Stellungnahmen aufgefordert, die die Argumentation der Beschwerdeführenden stützen. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass durch die Novellierung des Klimaschutzgesetzes die Erreichung der Klimaziele erschwert worden ist. Das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung kritisierte, dass sich der Nachsteuerungsmechanismus auf die Zielerreichung im laufenden Jahrzehnt beschränkt und erst bei Verfehlungen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren greift. Auch der Expertenrat für Klimafragen betont aufgrund der absehbaren Zielverfehlungen, dass für die Bundesregierung dringender klimapolitischer Handlungsbedarf besteht. Darüber hinaus wurde die Argumentation der Umweltverbände von gerichtlicher Seite gestärkt: Der Internationale Gerichtshof bekräftigte in einem Gutachten vom Juli 2025, dass alle Staaten schnellen und wirksamen Klimaschutz betreiben müssen, um die Menschenrechte und das Völkerrecht zu wahren.
Zeitgleich zu den laufenden Verfassungsbeschwerden ist die Bundesregierung durch das geltende Klimaschutzgesetz dazu verpflichtet, bis Ende März 2026 ein Klimaschutzprogramm vorzulegen, mit dem die Klimaziele für 2030 und 2040 erreicht werden. Laut den offiziellen CO2-Prognosen des Umweltbundesamts werden die gesetzlich vorgeschriebenen Klimaziele in beiden Zieljahren verfehlt.
Die DUH, Greenpeace und Germanwatch sowie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) hatten 2024 gemeinsam mit über 54.000 Einzelpersonen Verfassungsbeschwerden gegen die Abschwächung des Klimaschutzgesetzes und die unzureichenden Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung eingelegt.
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