Das Bundeskartellamt hat im Jahr 2025 unter anderem:
• Bußgelder in Höhe von rund zehn Mio. Euro wegen verbotener Kartellabsprachen verhängt,
• im Zusammenhang mit den Energiepreisbremsen rund 200 Mio. Euro an Ausgleichszahlungen an den Bundeshaushalt zurückgeführt,
• zentrale Verfahren gegen Apple, Google, Amazon und Meta geführt,
• die Sektoruntersuchung im Mineralölbereich abgeschlossen und ein Verfahren nach § 32f GWB eingeleitet,
• rund 900 Unternehmenszusammenschlüsse geprüft und einen Zusammenschluss untersagt,
• im Wettbewerbsregister täglich rund 700 Abfragen bei insgesamt rund 27.000 Eintragungen verzeichnet.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Wettbewerb ist der zentrale Hebel für Wachstum und Innovation. Nur funktionierender Wettbewerb schafft die Voraussetzungen für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit und stärkt die Leistungsfähigkeit unserer Wirtschaft insgesamt."
Kartellverfolgung
Auch 2025 blieb die Kartellverfolgung ein Schwerpunkt der Arbeit des Bundeskartellamtes. Insgesamt verhängte die Behörde Bußgelder in Höhe von rund zehn Mio. Euro gegen Unternehmen und verantwortliche Personen. Dazu zählte unter anderem ein Verfahren wegen vertikaler Preisbindungen bei Audioprodukten (s. Pressemitteilung vom 7. Mai 2025). Parallel dazu gingen erneut zahlreiche neue Hinweise auf mögliche Wettbewerbsverstöße ein. Neben einer Reihe von kooperierenden Unternehmen im Rahmen der Kronzeugenregelung wurden rund 600 Hinweise über das anonyme Hinweisgebersystem übermittelt und weitere über die externe Meldestelle. Auf dieser Grundlage leitete das Bundeskartellamt neue Ermittlungen ein und führte in zehn Fällen unangekündigte Durchsuchungen durch, teils in enger Zusammenarbeit mit internationalen Wettbewerbsbehörden.
Andreas Mundt: "Die Kartellverfolgung bleibt ein zentraler Fokus unserer Arbeit. Die rechtlichen Anforderungen an diese Verfahren sind hoch, belastbare Nachweise nicht immer leicht zu erbringen. Umso wichtiger sind moderne Ermittlungsansätze, der perspektivische Einsatz neuer IT-gestützter Auswertungsinstrumente und ein Hinweisgebersystem, das sich erneut als sehr wirkungsvoll erwiesen hat."
Digitalwirtschaft
Auch 2025 befasste sich das Bundeskartellamt intensiv mit wettbewerblichen Fragestellungen in der Digitalwirtschaft. Im Fokus standen unter anderem Verfahren gegen Alphabet/Google, Meta, Amazon und Apple. Im Verfahren gegen Apple wurde ein Markttest zu den vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen im App-Ökosystem eingeleitet (s. Pressemitteilung vom 2. Dezember 2025). Amazon wurde wegen möglicher Preiskontrollmechanismen abgemahnt (s. Pressemitteilung vom 2. Juni 2025). Das Verfahren zu Google Automotive Services und der Google Maps Platform konnte nach Verpflichtungszusagen des Unternehmens abgeschlossen werden (s. Pressemitteilung vom 9. April 2025).
Andreas Mundt: "Die Verfahren der Wettbewerbsbehörden in der Digitalwirtschaft sind von zentraler Bedeutung und bewirken reale Veränderungen in den Märkten. Zugleich sehen wir, dass neue Technologien wie Künstliche Intelligenz die Marktmacht großer Plattformen weiter verstärken können. Umso wichtiger ist es, dass wir bestehende Verfahren konsequent führen und die weitere Entwicklung aufmerksam begleiten."
Energiepreisbremsen und Mineralöl: Märkte unter Beobachtung
Die Verfahren zur Überprüfung potenziell missbräuchlichen Verhaltens von Energieversorgern im Zusammenhang mit den Energiepreisbremsen konnten 2025 weitgehend abgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang wurden rund 200 Mio. Euro an Ausgleichszahlungen an den Bundeshaushalt zurückgeführt. Zugleich zeigte sich, dass sich die überwiegende Zahl der geprüften Unternehmen regelkonform verhalten hat (s. Pressemitteilung vom 18. Dezember 2025).
Nach Abschluss der Sektoruntersuchung im Mineralölbereich (s. Pressemitteilung vom 19. Februar 2025) leitete das Bundeskartellamt ein Verfahren nach § 32f GWB ein (s. Pressemitteilung vom 6. März 2025). Dieses Instrument ermöglicht es der Behörde, erhebliche und fortwährende Wettbewerbsstörungen auch dann zu prüfen und abzustellen, wenn kein konkreter Rechtsverstoß festgestellt wurde. Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob im Kraftstoffgroßhandel strukturelle Wettbewerbsprobleme bestehen und gegebenenfalls Abhilfemaßnahmen erforderlich sind.
Missbrauchsaufsicht in Schlüsselbranchen
In der Missbrauchsaufsicht nahm das Bundeskartellamt erneut energie- und versorgungsnahe Märkte in den Blick. Der gemeinsame Monitoringbericht 2025 mit der Bundesnetzagentur bestätigt grundsätzlich funktionsfähigen Wettbewerb auf den Strom- und Gasmärkten, zeigt aber zugleich Bereiche auf, in denen mögliche Wettbewerbsprobleme weiter aufmerksam beobachtet werden; etwa im Fernwärmesektor (s. Pressemitteilung vom 26. November 2025).
Der Lebensmitteleinzelhandel blieb auch 2025 ein zentraler Tätigkeitsbereich des Bundeskartellamtes. Die Behörde überwacht die Wettbewerbsbedingungen in der stark konzentrierten Branche fortlaufend. Aktuell führt das Amt unter anderem Verfahren gegen Coca-Cola sowie gegen die Edeka-Gruppe. Gegenstand sind mögliche wettbewerbswidrige Rabatt- und Konditionenpraktiken, die zu einer Abschottung von Märkten und zu Nachteilen für Wettbewerber führen könnten.
Zudem leitete das Amt ein Verfahren gegen die Whaleco Technology Limited (Temu) wegen möglicher wettbewerbsbeschränkender Vorgaben zur Preisgestaltung ein (s. Pressemitteilung vom 8. Oktober 2025). Im Telekommunikationssektor wurden Vodafone und deren Tochter Vantage Towers wegen einer möglichen Behinderung des Markteintritts von 1&1 abgemahnt (s. Pressemitteilung vom 11. April 2025).
Fusionskontrolle
In der Fusionskontrolle prüfte das Bundeskartellamt im Jahr 2025 rund 900 Zusammenschlussvorhaben. Die überwiegende Mehrzahl konnte im Vorprüfverfahren freigegeben werden. Die Übernahme dreier Schlachthöfe von Vion durch die Tönnies-Gruppe wurde wegen erheblicher Wettbewerbsbedenken auf regionalen Märkten der Rinderschlachtung untersagt (s. Pressemitteilung vom 12. Juni 2025).
Zudem ergriff das Amt in mehreren Fällen Maßnahmen zur Sicherung künftiger Wettbewerbspotenziale. So verpflichtete das Bundeskartellamt die Rethmann-Gruppe, zu der das Entsorgungsunternehmen Remondis gehört, für einen Zeitraum von drei Jahren künftige Zusammenschlüsse vor ihrem Vollzug anzumelden. Die Verpflichtung gilt auch für Zusammenschlüsse unterhalb der gesetzlichen Umsatzschwellen (s. Pressemitteilung vom 24. November 2025).
Vergaberecht und Wettbewerbsregister
Im Bereich des Vergaberechts bearbeiteten die Vergabekammern des Bundes rund 130 Nachprüfungsanträge, insbesondere im Zusammenhang mit großen Infrastrukturprojekten.
Das Wettbewerbsregister wurde auch 2025 intensiv genutzt, insbesondere von öffentlichen Auftraggebern auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Sie greifen vor Vergabeverfahren auf die Eintragungen zurück, um sich über mögliche wettbewerbsrechtliche Verstöße potenzieller Auftragnehmer zu informieren. Die Zahl der täglichen Abfragen lag bei rund 700. Insgesamt wurde im Jahr 2025 in 84 Fällen Anträgen auf Löschung wegen erfolgreicher Selbstreinigung stattgegeben.
• Bußgelder in Höhe von rund zehn Mio. Euro wegen verbotener Kartellabsprachen verhängt,
• im Zusammenhang mit den Energiepreisbremsen rund 200 Mio. Euro an Ausgleichszahlungen an den Bundeshaushalt zurückgeführt,
• zentrale Verfahren gegen Apple, Google, Amazon und Meta geführt,
• die Sektoruntersuchung im Mineralölbereich abgeschlossen und ein Verfahren nach § 32f GWB eingeleitet,
• rund 900 Unternehmenszusammenschlüsse geprüft und einen Zusammenschluss untersagt,
• im Wettbewerbsregister täglich rund 700 Abfragen bei insgesamt rund 27.000 Eintragungen verzeichnet.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Wettbewerb ist der zentrale Hebel für Wachstum und Innovation. Nur funktionierender Wettbewerb schafft die Voraussetzungen für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit und stärkt die Leistungsfähigkeit unserer Wirtschaft insgesamt."
Kartellverfolgung
Auch 2025 blieb die Kartellverfolgung ein Schwerpunkt der Arbeit des Bundeskartellamtes. Insgesamt verhängte die Behörde Bußgelder in Höhe von rund zehn Mio. Euro gegen Unternehmen und verantwortliche Personen. Dazu zählte unter anderem ein Verfahren wegen vertikaler Preisbindungen bei Audioprodukten (s. Pressemitteilung vom 7. Mai 2025). Parallel dazu gingen erneut zahlreiche neue Hinweise auf mögliche Wettbewerbsverstöße ein. Neben einer Reihe von kooperierenden Unternehmen im Rahmen der Kronzeugenregelung wurden rund 600 Hinweise über das anonyme Hinweisgebersystem übermittelt und weitere über die externe Meldestelle. Auf dieser Grundlage leitete das Bundeskartellamt neue Ermittlungen ein und führte in zehn Fällen unangekündigte Durchsuchungen durch, teils in enger Zusammenarbeit mit internationalen Wettbewerbsbehörden.
Andreas Mundt: "Die Kartellverfolgung bleibt ein zentraler Fokus unserer Arbeit. Die rechtlichen Anforderungen an diese Verfahren sind hoch, belastbare Nachweise nicht immer leicht zu erbringen. Umso wichtiger sind moderne Ermittlungsansätze, der perspektivische Einsatz neuer IT-gestützter Auswertungsinstrumente und ein Hinweisgebersystem, das sich erneut als sehr wirkungsvoll erwiesen hat."
Digitalwirtschaft
Auch 2025 befasste sich das Bundeskartellamt intensiv mit wettbewerblichen Fragestellungen in der Digitalwirtschaft. Im Fokus standen unter anderem Verfahren gegen Alphabet/Google, Meta, Amazon und Apple. Im Verfahren gegen Apple wurde ein Markttest zu den vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen im App-Ökosystem eingeleitet (s. Pressemitteilung vom 2. Dezember 2025). Amazon wurde wegen möglicher Preiskontrollmechanismen abgemahnt (s. Pressemitteilung vom 2. Juni 2025). Das Verfahren zu Google Automotive Services und der Google Maps Platform konnte nach Verpflichtungszusagen des Unternehmens abgeschlossen werden (s. Pressemitteilung vom 9. April 2025).
Andreas Mundt: "Die Verfahren der Wettbewerbsbehörden in der Digitalwirtschaft sind von zentraler Bedeutung und bewirken reale Veränderungen in den Märkten. Zugleich sehen wir, dass neue Technologien wie Künstliche Intelligenz die Marktmacht großer Plattformen weiter verstärken können. Umso wichtiger ist es, dass wir bestehende Verfahren konsequent führen und die weitere Entwicklung aufmerksam begleiten."
Energiepreisbremsen und Mineralöl: Märkte unter Beobachtung
Die Verfahren zur Überprüfung potenziell missbräuchlichen Verhaltens von Energieversorgern im Zusammenhang mit den Energiepreisbremsen konnten 2025 weitgehend abgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang wurden rund 200 Mio. Euro an Ausgleichszahlungen an den Bundeshaushalt zurückgeführt. Zugleich zeigte sich, dass sich die überwiegende Zahl der geprüften Unternehmen regelkonform verhalten hat (s. Pressemitteilung vom 18. Dezember 2025).
Nach Abschluss der Sektoruntersuchung im Mineralölbereich (s. Pressemitteilung vom 19. Februar 2025) leitete das Bundeskartellamt ein Verfahren nach § 32f GWB ein (s. Pressemitteilung vom 6. März 2025). Dieses Instrument ermöglicht es der Behörde, erhebliche und fortwährende Wettbewerbsstörungen auch dann zu prüfen und abzustellen, wenn kein konkreter Rechtsverstoß festgestellt wurde. Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob im Kraftstoffgroßhandel strukturelle Wettbewerbsprobleme bestehen und gegebenenfalls Abhilfemaßnahmen erforderlich sind.
Missbrauchsaufsicht in Schlüsselbranchen
In der Missbrauchsaufsicht nahm das Bundeskartellamt erneut energie- und versorgungsnahe Märkte in den Blick. Der gemeinsame Monitoringbericht 2025 mit der Bundesnetzagentur bestätigt grundsätzlich funktionsfähigen Wettbewerb auf den Strom- und Gasmärkten, zeigt aber zugleich Bereiche auf, in denen mögliche Wettbewerbsprobleme weiter aufmerksam beobachtet werden; etwa im Fernwärmesektor (s. Pressemitteilung vom 26. November 2025).
Der Lebensmitteleinzelhandel blieb auch 2025 ein zentraler Tätigkeitsbereich des Bundeskartellamtes. Die Behörde überwacht die Wettbewerbsbedingungen in der stark konzentrierten Branche fortlaufend. Aktuell führt das Amt unter anderem Verfahren gegen Coca-Cola sowie gegen die Edeka-Gruppe. Gegenstand sind mögliche wettbewerbswidrige Rabatt- und Konditionenpraktiken, die zu einer Abschottung von Märkten und zu Nachteilen für Wettbewerber führen könnten.
Zudem leitete das Amt ein Verfahren gegen die Whaleco Technology Limited (Temu) wegen möglicher wettbewerbsbeschränkender Vorgaben zur Preisgestaltung ein (s. Pressemitteilung vom 8. Oktober 2025). Im Telekommunikationssektor wurden Vodafone und deren Tochter Vantage Towers wegen einer möglichen Behinderung des Markteintritts von 1&1 abgemahnt (s. Pressemitteilung vom 11. April 2025).
Fusionskontrolle
In der Fusionskontrolle prüfte das Bundeskartellamt im Jahr 2025 rund 900 Zusammenschlussvorhaben. Die überwiegende Mehrzahl konnte im Vorprüfverfahren freigegeben werden. Die Übernahme dreier Schlachthöfe von Vion durch die Tönnies-Gruppe wurde wegen erheblicher Wettbewerbsbedenken auf regionalen Märkten der Rinderschlachtung untersagt (s. Pressemitteilung vom 12. Juni 2025).
Zudem ergriff das Amt in mehreren Fällen Maßnahmen zur Sicherung künftiger Wettbewerbspotenziale. So verpflichtete das Bundeskartellamt die Rethmann-Gruppe, zu der das Entsorgungsunternehmen Remondis gehört, für einen Zeitraum von drei Jahren künftige Zusammenschlüsse vor ihrem Vollzug anzumelden. Die Verpflichtung gilt auch für Zusammenschlüsse unterhalb der gesetzlichen Umsatzschwellen (s. Pressemitteilung vom 24. November 2025).
Vergaberecht und Wettbewerbsregister
Im Bereich des Vergaberechts bearbeiteten die Vergabekammern des Bundes rund 130 Nachprüfungsanträge, insbesondere im Zusammenhang mit großen Infrastrukturprojekten.
Das Wettbewerbsregister wurde auch 2025 intensiv genutzt, insbesondere von öffentlichen Auftraggebern auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Sie greifen vor Vergabeverfahren auf die Eintragungen zurück, um sich über mögliche wettbewerbsrechtliche Verstöße potenzieller Auftragnehmer zu informieren. Die Zahl der täglichen Abfragen lag bei rund 700. Insgesamt wurde im Jahr 2025 in 84 Fällen Anträgen auf Löschung wegen erfolgreicher Selbstreinigung stattgegeben.
© 2025 Bundeskartellamt
