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PTA-Adhoc: Beteiligungen im Baltikum AG: Investoren verlängern die Fälligkeit der bestehenden Darlehen nicht

DJ PTA-Adhoc: Beteiligungen im Baltikum AG: Investoren verlängern die Fälligkeit der bestehenden Darlehen nicht

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Beteiligungen im Baltikum AG: Investoren verlängern die Fälligkeit der bestehenden Darlehen nicht

Heidenheim (pta000/22.12.2025/17:55 UTC+1)

Die Beteiligungen im Baltikum AG hat am 20.06.2024 eine Kapitalerhöhung beschlossen und nach einer Anfechtungsklage am 7. Mai 2025 den Kapitalerhöhungsbeschluss in der Hauptversammlung bestätigt.

Am 8. Mai 2025 wurde ein Freigabeantrag beim Oberlandesgericht Rostock gestellt, damit die Kapitalerhöhung im Handelsregister bis zum 30.06.2025 eingetragen werden kann. Verschiedene Investoren hatten sich bereit erklärt, insgesamt 1,755 Millionen Euro der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen und haben entsprechend die Beträge in Höhe von einem Viertel, somit in Höhe von 438.750 Euro auf das Kapitalerhöhungskonto eingezahlt, damit die Kapitalerhöhung eingetragen werden kann.

Das Oberlandesgericht Rostock hat bis heute nicht über den Freigabeantrag entschieden, obwohl in -- 246a AktG, ein Zeitraum von maximal drei Monaten gesetzlich normiert ist.

Durch die Nichtentscheidung des Oberlandesgerichts Rostock ist der Gesellschaft somit ein Schaden in Höhe von 1,755 Millionen Euro entstanden, da die Kapitalerhöhung bisher im Handelsregister nicht eingetragen werden konnte.

Nachdem es am 18.12.2025 ein Gespräch mit einem Investor gab und dieser Investor sich nun weigert, die Fälligkeit der gewährten Darlehen zu verlängern, haben auch weitere Investoren mitgeteilt, dass Sie nicht bereit sind, die Fälligkeit der Darlehen über den 31.12.2025 hinaus zu verlängern.

Die vorhandene Liquidität auf Bankkonten reicht nicht aus, die nun fällig gestellten Darlehen zum 31.12.25 in einer Größenordnung von 500.000 Euro zurückzuzahlen.

Sanierungskonzept:

Das Sanierungskonzept für die Gesellschaft sieht Folgendes vor:

Sobald das Oberlandesgericht Rostock dem Freigabeantrag stattgegeben hat, wird die Kapitalerhöhung in Höhe von 1,755 Millionen Euro durchgeführt.

Mit den zufließenden Mitteln in Höhe von 1,755 Millionen Euro werden alle Verbindlichkeiten, die die Gesellschaft gegenüber Dritten hat, zurückgezahlt.

Anschließend ist die Gesellschaft gegenüber Dritten schuldenfrei und es bestehen nur noch entsprechende Bankenkredite.

Darüber hinaus prüft die Gesellschaft derzeit den Erwerb weiterer Immobilien, da nach dem Zufluss aus der Kapitalerhöhung entsprechende Liquidität vorhanden ist.

Allerdings können diese Immobilien erst dann erworben werden, wenn die Kapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen ist und die Darlehen an Dritte zurückgezahlt sind.

Sollte das Oberlandesgericht Rostock widererwarten den Freigabeantrag ablehnen, ist die Gesellschaft von Zahlungsunfähigkeit bedroht.

(Ende)

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Aussender:      Beteiligungen im Baltikum AG 
           Friedrich-Ebert-Straße 20 
           89522 Heidenheim 
           Deutschland 
Ansprechpartner:   Wolfgang Wilhelm Reich 
E-Mail:        info@baltikum-ag.de 
Website:       www.baltikum-ag.de 
ISIN(s):       DE0005204200 (Aktie) DE000A3E5CW6 (Aktie) 
Börse(n):       Freiverkehr in München 

[ source: https://www.pressetext.com/news/1766422500827 ]

(c) pressetext Nachrichtenagentur GmbH Pflichtmitteilungen und Finanznachrichten übermittelt durch pressetext. Archiv: https://www.pressetext.com/channel/Adhoc . Für den Inhalt der Mitteilung ist der Aussender verantwortlich. Kontakt für Anfragen: adhoc@pressetext.com oder +43-1-81140-300.

(END) Dow Jones Newswires

December 22, 2025 11:55 ET (16:55 GMT)

© 2025 Dow Jones News
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