Ein Schreiben des Finanzministeriums öffnet ein Zeitfenster bis Anfang 2026, um Verluste aus wertlos gewordenen Aktien uneingeschränkt mit anderweitig erzielten Börsengewinnen zu verrechnen. Diese Punkte sind "auf den letzten Drücker" wichtig. Der steuerliche Hintergrund: Seit 2021 durften Anleger Verluste aus wertlos gewordenen Aktien nur noch bis zur Höhe von 20 000 Euro jährlich - und zudem lediglich mit anderweitig erzielten Aktiengewinnen - ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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