Ein Personalrat soll die Interessen von Angestellten vertreten. Doch nicht immer muss er einbezogen werden. Etwa wenn es um das Nutzungsverbot von Messengern in Diensträumen geht, zeigt ein Urteil. Whatsapp, Signal, Telegram und noch viele mehr - wer mit anderen schreiben möchte, dem steht eine große Auswahl an Messengerdiensten zur Verfügung. Doch, wenn der Arbeitgeber solche Apps auf Dienst- und Privatgeräten in den Diensträumen vollständig verbieten ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2025 t3n




