Bern (ots) -
Parteien: X. und Kollektiv Kiboko c. "24 heures"
Themen: Wahrheitssuche / Unbestätigte Meldungen / Diskriminierung
Beschwerde teilweise gutgeheissen
Zusammenfassung
Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen zwei Online-Artikel der Zeitung "24 heures" teilweise gutgeheissen. Die Artikel tragen die Titel "Un Nigérian de 45 ans tué par son petit frére à la gare" und "Drame à Lausanne: un homme décéde aprés une altercation à la gare. La victime, âgée de 45 ans, a été tuée par son petit frére de 35 ans". Der erste Artikel wirft die Frage auf, welcher Zusammenhang zwischen diesen Personen nigerianischer Herkunft und ihrem Aufenthaltsstatus, dem Drogenhandel oder einem möglichen Messerangriff steht.
Die Beschwerdeführer, darunter der Bruder des Opfers, werfen der Zeitung vor, einen Brudermord vermeldet zu haben, obwohl die Ermittlungen schnell ergeben hätten, dass es sich nicht um einen Mord handelte. Sie kritisieren auch, dass die Nationalität der Protagonisten mit diskriminierenden Stereotypen in Verbindung gebracht worden sind.
Der Presserat kommt zum Schluss, dass "24 heures" mit den verwendeten Titeln seine Pflicht zur Wahrheitssuche verletzt hat. Zudem fördert die Art, wie die Nationalität der Protagonisten erwähnt wurde, diskriminierende Stereotype, womit das Medium ebenfalls gegen die berufsethischen Regeln verstossen hat.
Stellungnahme 41/2025 (https://presserat.ch/complaints/41_2025/)
Pressekontakt:
Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Geschäftsstelle
Postfach
3000 Bern 8
+41 (0)77 405 43 37
media@presserat.ch
www.presserat.ch
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Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100018292/100937396
Parteien: X. und Kollektiv Kiboko c. "24 heures"
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Beschwerde teilweise gutgeheissen
Zusammenfassung
Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen zwei Online-Artikel der Zeitung "24 heures" teilweise gutgeheissen. Die Artikel tragen die Titel "Un Nigérian de 45 ans tué par son petit frére à la gare" und "Drame à Lausanne: un homme décéde aprés une altercation à la gare. La victime, âgée de 45 ans, a été tuée par son petit frére de 35 ans". Der erste Artikel wirft die Frage auf, welcher Zusammenhang zwischen diesen Personen nigerianischer Herkunft und ihrem Aufenthaltsstatus, dem Drogenhandel oder einem möglichen Messerangriff steht.
Die Beschwerdeführer, darunter der Bruder des Opfers, werfen der Zeitung vor, einen Brudermord vermeldet zu haben, obwohl die Ermittlungen schnell ergeben hätten, dass es sich nicht um einen Mord handelte. Sie kritisieren auch, dass die Nationalität der Protagonisten mit diskriminierenden Stereotypen in Verbindung gebracht worden sind.
Der Presserat kommt zum Schluss, dass "24 heures" mit den verwendeten Titeln seine Pflicht zur Wahrheitssuche verletzt hat. Zudem fördert die Art, wie die Nationalität der Protagonisten erwähnt wurde, diskriminierende Stereotype, womit das Medium ebenfalls gegen die berufsethischen Regeln verstossen hat.
Stellungnahme 41/2025 (https://presserat.ch/complaints/41_2025/)
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