Zum 1. Januar 2026 tritt eine der bedeutendsten steuerlichen Entlastungen für die Gastronomie seit Jahren in Kraft: Der Umsatzsteuersatz auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wird dauerhaft auf sieben Prozent abgesenkt. Damit endet die seit Jahren kritisierte steuerliche Ungleichbehandlung zwischen dem Verzehr vor Ort und dem Außer-Haus-Verkauf. Die Neuregelung betrifft nicht nur klassische ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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