BERLIN (dpa-AFX) - Mit dem Angriff auf Venezuela haben die USA nach Darstellung des Juristen Kai Ambos gegen das Völkerrecht verstoßen. Vom WDR zu dem Vorgehen befragt, sagte Ambos: "Es ist völkerrechtswidrig, weil es eigentlich nur zwei Rechtfertigungsgründe für Anwendung militärischer Gewalt gibt." Nach Worten des Professors der Uni Göttingen sind dies entweder Selbstverteidigung oder ein Mandat der Vereinten Nationen. Venezuela habe aber die USA nicht angegriffen, auch durch Drogenschmuggel sei dies nicht der Fall. Eine Autorisierung durch den UN-Sicherheitsrat gebe es ebenfalls nicht. "Also es gibt keinen erdenklichen Grund, aus völkerrechtlicher Sicht diese Gewaltanwendung zu rechtfertigen."
Ähnlich äußerte sich die Professorin der Notre Dame Law School im US-Bundesstaat Indiana, Mary Ellen O'Connell. Sie sprach von Kidnapping. "Die Charta der Vereinten Nationen macht sehr deutlich, dass es nur sehr wenige Fälle gibt, in denen ein Land das Recht hat, militärische Gewalt auf dem Territorium eines anderen Landes anzuwenden", sagte O'Connell dem Sender NBC. "Und es hat niemals das Recht, dies zu tun, um eine Person vor seine Gerichte zu stellen."
In der Nacht zum Samstag hatten die USA bei einem militärischen Angriff auf Venezuela den Staatspräsidenten Nicolás Maduro sowie seine Ehefrau Cilia Flores gefangen genommen und außer Landes gebracht. Sie sollen in New York vor Gericht gestellt werden, unter anderem wegen "Drogenterrorismus"./bf/DP/he
