Eine konkrete Verweisung in der BU-Nachprüfung ist nur zulässig, wenn die neue Tätigkeit wirtschaftlich und qualitativ vergleichbar ist. Auf einen Installationsmonteur, der später als Kaufmann mit ganz anderen Aufgaben 27% weniger verdiente, trifft dies nicht zu. Mit einem Urteil hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle Klarstellungen zur konkreten Verweisung in der BU-Versicherung getroffen. In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Versicherer die zunächst anerkannte Berufsunfähigkeit eines Installationsmonteurs ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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