Der Besitzer eines seltenen Lamborghini, der in einer Tiefgarage durch ein automatisches Rolltor beschädigt wurde, forderte Schadenersatz. Nachdem Hausverwaltung und Haftpflicht eine Haftung ablehnten, zog er vor Gericht - und erhielt auch in der Berufungsverhandlung Recht. Ein Sportwagenfahrer verlangte Schadenersatz wegen einer Beschädigung seines außergewöhnlichen Pkws in einer Tiefgarage. Er hatte einen Stellplatz für seinen seltenen Lamborghini Diablo in einem Objekt angemietet, dessen Ausfahrt ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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