um Jahreswechsel 2025/2026 stellt sich für viele Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, erneut die Frage nach der zutreffenden zeitlichen Zuordnung der Umsatzsteuervorauszahlung für den Voranmeldungszeitraum Dezember 2025. Der gesetzliche Fälligkeitstermin nach § 18 Abs. 1 Satz 4 UStG ist der 10. Januar 2026. Da dieser Tag auf einen Samstag ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2026 NTG24.de
