Wer im Job an einem Virus erkrankt und dadurch ein Chronisches Fatigue-Syndrom (CFS) entwickelt, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Das LSG Berlin-Brandenburg bestätigte, dass die Folgeerkrankung entschädigungspflichtig ist. Wer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit an einem Virus erkrankt und daraus ein Chronisches Fatigue-Syndrom (CFS) entwickelt, kann von der gesetzlichen Unfallversicherung entschädigt werden. So entschied das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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