Nach einem Verkehrsunfall können Geschädigte über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers Haushaltsführungsschäden geltend machen. Ein Gericht sprach einer Frau hierfür 14.000 Euro zu. Aufgrund Beschränkung durch ihre Rechtsschutzversicherung erhielt sie aber deutlich weniger. Nach schweren Verkehrsunfällen können Geschädigte neben materiellem Schaden, Anwaltskosten und Schmerzensgeld auch einen Haushaltsführungsschaden vom gegnerischen Haftpflichtversicherer geltend machen. Dieser kann ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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