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Hot Stocks: KW 2 / 2026 - Halbleiter-Zulieferer im Höhenrausch!

Warum Nova, ASML & Co. nach dem KI-Hype jetzt profitieren!

Die Halbleiter-Zulieferer stehen aktuell besonders im Fokus, da die Branche nach den KI-Investitionswellen der Vorjahre nun in eine neue Phase der Kapazitätserweiterung (insbesondere bei 2nm-Chips und Advanced Packaging) eintritt. Diese Unternehmen bilden das Rückgrat der globalen Chipproduktion.

Nova (NVMI)

Die Aktie von Nova kennt aktuell kaum Halten. Aus technischer Sicht befindet sich der Wert in einem starken "Blue Sky"-Szenario ohne unmittelbare horizontale Widerstände nach oben. Der große Anstand zur 20-Tagelinie deutet jedoch auf eine kurzfristige Überkauftheit hin.

ASML (ASML)

Nach einer Phase der Unsicherheit 2025 hat ASML zum Jahresstart 2026 einen massiven Sprung gemacht. Die Aktie konnte die psychologisch wichtige Marke von 1.100 USD ins Visier nehmen (notiert aktuell bei ca. 1.277 USD). Der Ausbruch aus dem mehrmonatigen Seitwärtskanal wurde durch ein hohes Volumen bestätigt.

KLA (KLAC)

Nach einem Rücksetzer Anfang Januar erreichte KLA gerade ein frisches Allzeithoch bei rund 1.427 USD. Der Trend ist stabil über dem 50-Tage-Durchschnitt.

Applied Materials (AMAT)

Applied Materials zeigt einen sauberen Aufwärtstrend und notiert auf einem 52-Wochen-Hoch von ca. 309 USD. Der Wert partizipiert stark an der breiten Sektor-Rallye und hat seit Jahresbeginn bereits kräftig zugelegt.

Tagescharts vom 12.01.2026, Quelle: TWS

Autor: Wolfgang Zussner

Veröffentlichungsdatum: 12.01.2026

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegt ein kein Interessenskonflikt vor.

Bitte nehmen Sie den Disclaimer, die Interessenskonflikte und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.

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