Das OLG Zweibrücken konkretisiert die datenschutzrechtlichen Pflichten von Immobilienmaklern: Mieter haben Anspruch auf Auskunft zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Anspruch auf Schmerzensgeld besteht jedoch nicht, wenn Innenraumfotos einvernehmlich erstellt wurden. Das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat entschieden, dass ein Immobilienmakler verpflichtet ist, Mietern umfassend Auskunft darüber zu erteilen, wie er mit deren personenbezogenen Daten umgegangen ist. Dies ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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