Ein fast 20 Jahre alter Beratungsfehler eines Versicherungsmaklers kann den Haftpflichtversicherer noch belasten: Das OLG München bestätigt, dass auch lang zurückliegende Pflichtverletzungen innerhalb der Nachhaftungsfrist vom VSH-Schutz gedeckt sein können. Der Versicherungsschutz einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung umfasst auch Verstöße, die während der Vertragslaufzeit begangen wurden und nach Vertragsende innerhalb der Nachhaftungsfrist gemeldet werden. Dies hat das Oberlandesgericht ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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