Der Bundesgerichtshof klärte, wann ein Ausschluss des Versicherungsschutzes wegen "wissentlicher Pflichtverletzung" in der D&O-Versicherung greift. Entscheidend ist, dass jede Pflichtverletzung einzeln geprüft wird. Pauschale Indizien oder allgemeine Pflichtverstöße reichen nicht aus. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 19.11.2025 Klarstellungen zum Ausschluss des Versicherungsschutzes in der D&O-Versicherung getroffen. Im Mittelpunkt stand die Auslegung von Ziffer 6 der AVB für die "Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2026 AssCompact
