Hund im Büro, Pech beim Sturz: Wer seinen privaten Vierbeiner mit zur Arbeit nimmt, trägt das Risiko selbst. Das Sozialgericht Dortmund entschied: Stolpert ein Unternehmer über die Hundeleine auf dem Firmengelände, greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht. Ein Geschäftsinhaber, der seinen privaten Hund mit zur Arbeit nimmt und über die Leine stürzt, steht im Falle eines Unfalls nicht automatisch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Sozialgericht Dortmund ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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