Vaduz (ots) -
Während der Laichzeit der gefährdeten Fischart Äsche können vom 1. Januar bis 30. April 2026 am Binnenkanal zwischen der Abwasserreinigungsanlage (ARA) Bendern und der Industrie- und Gewerbezone in Ruggell Vergrämungsmassnahmen gegen Kormorane durch das Amt für Umwelt, die Fischereiaufsicht sowie die Jagdaufseher der jeweiligen Jagdreviere durchgeführt werden. Die Kormorane werden dabei mit lauten Knallgeräuschen beunruhigt, sodass sie das Äschenlaichgewässer während dieser sensiblen Zeit meiden. Möglich sind auch Einzelabschüsse.
Der Kormoran ist eine Vogelart, die sich fast ausschliesslich von Fisch ernährt und weder in Liechtenstein noch in den umliegenden Nachbarländern gefährdet ist - im Gegensatz zur Äsche, die als gefährdet gilt. Im ungünstigsten Fall könnte durch den Jagddruck des Kormorans der Laichabschnitt zwischen der ARA Bendern und der Renaturierung des Binnenkanals in Ruggell über längere Zeit als Laichgebiet ausfallen. Dies wäre ein schwerwiegender Verlust, da ein vergleichbares Äschen-Vorkommen mit Laichplätzen wie in Liechtenstein mit etwa 2000 adulten Individuen überregional nicht zu finden ist. Liechtenstein hat deshalb eine besondere Verantwortung für den Schutz der Äsche.
Die geplanten Vergrämungsaktionen werden dann ausgeführt, wenn sich Kormorane im Umfeld des Laichgewässers aufhalten und auf die sich sammelnden Äschenschwärme im Laichgewässer Jagd machen. Die Vergrämungsaktionen sind kurz- bis mittelfristige Massnahmen, um den gefährdeten Äschenbestand in Liechtenstein zu schützen. Langfristig sind gefährdete Fischarten wie die Äsche darauf angewiesen, dass Gewässer in einen guten ökologischen Zustand gebracht werden.
Pressekontakt:
Ministerium für Äusseres, Umwelt und Kultur
Amt für Umwelt
Olivier Nägele, Abteilung Wald und Landschaft
T +423 799 64 02
Olivier.Naegele@llv.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100937809
Während der Laichzeit der gefährdeten Fischart Äsche können vom 1. Januar bis 30. April 2026 am Binnenkanal zwischen der Abwasserreinigungsanlage (ARA) Bendern und der Industrie- und Gewerbezone in Ruggell Vergrämungsmassnahmen gegen Kormorane durch das Amt für Umwelt, die Fischereiaufsicht sowie die Jagdaufseher der jeweiligen Jagdreviere durchgeführt werden. Die Kormorane werden dabei mit lauten Knallgeräuschen beunruhigt, sodass sie das Äschenlaichgewässer während dieser sensiblen Zeit meiden. Möglich sind auch Einzelabschüsse.
Der Kormoran ist eine Vogelart, die sich fast ausschliesslich von Fisch ernährt und weder in Liechtenstein noch in den umliegenden Nachbarländern gefährdet ist - im Gegensatz zur Äsche, die als gefährdet gilt. Im ungünstigsten Fall könnte durch den Jagddruck des Kormorans der Laichabschnitt zwischen der ARA Bendern und der Renaturierung des Binnenkanals in Ruggell über längere Zeit als Laichgebiet ausfallen. Dies wäre ein schwerwiegender Verlust, da ein vergleichbares Äschen-Vorkommen mit Laichplätzen wie in Liechtenstein mit etwa 2000 adulten Individuen überregional nicht zu finden ist. Liechtenstein hat deshalb eine besondere Verantwortung für den Schutz der Äsche.
Die geplanten Vergrämungsaktionen werden dann ausgeführt, wenn sich Kormorane im Umfeld des Laichgewässers aufhalten und auf die sich sammelnden Äschenschwärme im Laichgewässer Jagd machen. Die Vergrämungsaktionen sind kurz- bis mittelfristige Massnahmen, um den gefährdeten Äschenbestand in Liechtenstein zu schützen. Langfristig sind gefährdete Fischarten wie die Äsche darauf angewiesen, dass Gewässer in einen guten ökologischen Zustand gebracht werden.
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