Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung hat, kann auch die Kosten für einen Stellplatz neben der Miete steuerlich geltend machen. Die 1.000Euro-Grenze für die Unterkunft gilt nur für die Wohnung selbst, nicht fürs Auto, so der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil vom 20.11.2025 entschieden, dass Arbeitnehmer bei einer doppelten Haushaltsführung die Kosten für einen Kfz-Stellplatz neben den Aufwendungen für die Zweitwohnung als Werbungskosten ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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