
Nicht wo du schläfst zählt, sondern wo du lebst und entscheidest. Digitale Unternehmer mit wachsendem Business bleiben steuerlich kaum unsichtbar.
Unternehmer, die für ihre Tätigkeiten überwiegend digitale Technologien nutzen und um die Welt reisen, wiegen sich oft in falscher Sicherheit: Einfach keine 183 Tage am Stück in einem Land bleiben, schon entgeht man der Steuerpflicht. Oder? Diese Annahme kann kostspielig werden. Steuerliche Ansässigkeit ist kein simples Rechenspiel mit Kalendertagen, sondern ein komplexes Geflecht aus physischer Präsenz, wirtschaftlichen Interessen und Lebensmittelpunkt. Wer das unterschätzt, riskiert erhebliche Nachzahlungen an die Finanzbehörden und saftige Strafen. Ein gut gepflegter Reisekalender allein überzeugt die Ämter nämlich nicht.
Was die Regelung tatsächlich bedeutet
183 Tage, diese magische Zahl klingt simpel. Sofern ein Aufenthalt in einem fremden Staat weniger als die Hälfte des Jahres plus einen Tag beträgt, wird keine Ansässigkeit begründet. Allerdings beginnen hier bereits die ersten Missverständnisse, da man unterhalb dieser Grenze nicht automatisch steuerfrei bleibt. Definiert wird damit lediglich einer von mehreren Faktoren, die eine Residenz im Sinne des Gesetzgebers ausmachen können.
Entscheidend ist, dass es keine Einheitlichkeit hinsichtlich der 183-Tage-Regel gibt. Jedes Land interpretiert die Bestimmung anders. Während manche Staaten ausschließlich die physische Anwesenheit zählen, berücksichtigen andere zusätzliche Kriterien. Abwesenheit allein macht jemanden noch lange nicht unsichtbar für die nationale Finanzverwaltung.
Risiko 1: Nicht alle Tage sind gleich
Aufenthaltstage einfach zu addieren, ist in höchstem Maße riskant. Zählt der Anreisetag? Wie verhält es sich mit Transitaufenthalten? Bestimmte Länder beziehen jeden Tag mit ein, an dem sich jemand, sei es auch nur stundenweise, dort aufhält. Andere wiederum agieren großzügiger und ignorieren Durchreisen.
Komplizierter wird es bei der Unterscheidung zwischen "gewöhnlichem Aufenthalt" und "Wohnsitz". Deutschland kennt beide Varianten und sie greifen unabhängig voneinander. Sofern eine Wohnung in der Bundesrepublik dauerhaft beibehalten wird, liegt möglicherweise Ansässigkeit vor, selbst ohne die Präsenz von 183 Tagen vor Ort. Kurze, allerdings regelmäßige Anwesenheiten begründen den "gewöhnlichen Aufenthalt", auch wenn die Gesamtzahl der Tage unter dem Schwellenwert liegt. Selbstständige Gewerbetreibende, die ständig zwischen Kontinenten pendeln, verlieren vor diesem Hintergrund schnell den Überblick. Ein falscher Flug zur falschen Zeit vermag das Rechenspiel und damit die gesamte Jahresplanung durcheinanderzubringen.
Risiko 2: Substanz schlägt Aufenthalt
Hier wird es knifflig. Anwesenheit allein entscheidet nicht über steuerliche Ansässigkeit, Lebensmittelpunkte hingegen schon. Wo hält sich die Familie auf? Wo befinden sich Haus oder Wohnung? Wo werden die wichtigsten geschäftlichen Beschlüsse getroffen?
Max Borer, Gründer der LUX Agency, führt ein internationales Unternehmen mit 30 Mitarbeitenden und kann aus eigener Erfahrung berichten: "Jahrelang sind wir als digitale Nomaden um die Welt gereist. Erst in Zypern haben wir die Firma dann mit echter Substanz, mit einem Büro und Team vor Ort, etabliert."
Diese Entwicklung ist nicht dem Zufall geschuldet. Betriebe, die wachsen, benötigen Struktur. Ein Geschäftssitz, lediglich existent auf dem Papier, genügt den Finanzbehörden längst nicht mehr. Sie hinterfragen: Wo sitzt das Management wirklich? Wo fällt das Unternehmen die strategischen Entscheidungen? Und wo schlägt das operative Herz?
Gerade diese substanziellen Fragen entlarven konstruierte Steuersparmodelle im Handumdrehen. Eine Firma in Zypern zu gründen, während weiterhin aus einem Berliner Coworking-Space gearbeitet und dort alle wichtigen Gespräche geführt werden, hat mit finanziellen Optimierungen nichts zu tun. Im Gegenteil, es handelt sich um ein Spiel mit dem Feuer.
Risiko 3: Die Doppelansässigkeits-Falle
Was passiert, wenn ein Unternehmer nach den Vorschriften zweier Länder gleichzeitig ansässig sein könnte? Herzlich willkommen in der Doppelansässigkeits-Falle. Hier greifen Doppelbesteuerungsabkommen, komplizierte völkerrechtliche Verträge, die reglementieren, welcher Staat im Zweifel das Besteuerungsrecht besitzt. Diese Übereinkünfte enthalten sogenannte Tie-Breaker-Bestimmungen: Zuerst zählt der ständige Wohnsitz, danach der Mittelpunkt der Lebensinteressen, anschließend der gewöhnliche Aufenthaltsort und zuletzt die Nationalität. Klingt eigentlich logisch, avanciert in der Praxis jedoch zum juristischen Albtraum.
Worst Case: Solange die Frage ungeklärt bleibt, könnten beide Länder Abgaben verlangen. Zweifelsfrei will es kein Geschäftstreibender Jahre später mit zwei Finanzbehörden gleichzeitig zu tun bekommen.
Aus der Praxis: Zwischen Europa, Amerika und Asien
Theorie ist das eine, die faktischen Realitäten das andere. Entrepreneure, die ihre ersten Geschäftsjahre auf Bali verbringen, dann nach Miami wechseln, zwischendurch in Kolumbien arbeiten und schließlich auf Zypern landen, sammeln neben Stempeln im Pass auch potenzielle Steuerkonflikte. "Wir waren auf verschiedenen Kontinenten und in unterschiedlichen Ländern unterwegs", erinnert sich Max Borer an seine eigene Phase. Freiheit zu reisen steht gleichzeitig komplexen steuerlichen Verhältnissen in mehreren Ländern gegenüber.
In der Regel führt ein Anstieg des Geschäftsvolumens zur Notwendigkeit, umzudenken. Digitales Nomadentum funktioniert für Freelancer und kleinere Projekte. Betriebe mit wachsendem, echtem Umsatz, benötigen hingegen einen klaren rechtlichen und steuerlichen Anker. Der Schritt vom flexiblen Arbeiten weltweit hin zu einem festen Unternehmenssitz ist keine Lifestyle-Entscheidung, sondern ein strategisches Erfordernis, um ein nachhaltiges Konstrukt mit Ressourcen aufzubauen, idealerweise inklusive eines attraktiven Steuersystems.
Dokumentation ist alles: Praktische Tipps
Für Geschäftstreibende, die international unterwegs sind, ist eine lückenlose Dokumentation unumgänglich. Flugtickets aufzubewahren genügt nicht. Hotelrechnungen, Quittungen von Airbnbs, Mietverträge, Kassenzettel aller Art, sogar Kreditkartenbelege beweisen im Zweifel, wo man sich wann aufgehalten hat.
Auch sind digitale Tracking-Tools Gold wert. Manche Apps protokollieren selbsttätig Standorte und erstellen Jahresübersichten. Screenshots von Google Timeline oder anderen Ortungsdiensten machen den Unterschied zwischen Behauptung und Nachweis und können teure Rechtsstreitigkeiten vermeiden. "Lieber zu viel dokumentieren als zu wenig", rät Max Borer. "Was heute nach Paranoia aussieht, vermeidet Jahre später bei Nachfragen vom Finanzamt Missverständnisse und Beweislast", betont der Geschäftsmann.
Professionelle Beratung zahlt sich aus
Bei der 183-Tage-Regel handelt es sich nur um einen von vielen Aspekten, die digitale Nomaden zu berücksichtigen haben. Steuerliche Ansässigkeit ist ein multidimensionales Konstrukt aus Aufenthaltsdauer, Lebensmittelpunkt, wirtschaftlichen Interessen und vertraglichen Regelungen zwischen Staaten. Mit dem Glauben, schnell über Google etwaige Unklarheiten klären zu können, wird die Komplexität gewaltig unterschätzt.
Das richtige Setup, von Anfang an begleitet von Beratern, die internationale Erfahrung mitbringen und mehr als heimisches Steuerrecht kennen, vermeidet Überraschungen und spart Geld sowie Nerven. Eines ist gewiss: Streit mit Finanzbehörden mehrerer Länder gleichzeitig stellt eine der denkbar unangenehmsten Auseinandersetzungen überhaupt dar.
Abbildung: © Max Borer
Enthaltene Werte: DE0009653386
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