Osnabrück (ots) -
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat den geplanten Entzug des passiven Wahlrechts bei Volksverhetzung gerechtfertigt. "Strafbare Volksverhetzung hat in den zurückliegenden Jahren stark zugenommen. Wir reden hier von Angriffen auf die Menschenwürde, von Aufstachelung zum Hass gegen Juden und Migrantinnen und Migranten, von Holocaust-Leugnung bis hin zu Aufforderungen zu Gewalt", sagte die SPD-Politikerin im Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ, Samstagsausgabe). "Dem müssen wir stärker Einhalt gebieten. Es geht um den Schutz und die Stärkung der Demokratie. Darauf haben wir uns im Koalitionsvertrag verständigt."
Hubig reagierte auf Vorwürfe, mit ihrem Ende Dezember vorgelegten Gesetzentwurf solle die Meinungsfreiheit eingeschränkt werden. "Es geht um die gravierenden Fälle von Volksverhetzung: Wenn jemand wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wird, kann ein Gericht entscheiden, ob es dann auch das passive Wahlrecht entzieht", so die Ministerin. "Wir ändern das Recht hier punktuell: Denn unser Strafgesetzbuch kennt den Entzug des passiven Wahlrechts schon heute. Wichtig ist außerdem: Der Entzug des passiven Wahlrechts ist zeitlich begrenzt auf fünf Jahre. Und er ist bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung lediglich eine Option. Die Entscheidung trifft ein unabhängiges Gericht."
Auf die Frage, ob sich das geplante Gesetz gegen die AfD und deren Thüringen-Chef Björn Höcke richte, sagte Hubig: "Nein. Volksverhetzung wird doch nicht exklusiv aus einer Ecke begangen. Die Gerichte sollen die Möglichkeit bekommen, bei besonders schweren Fällen, angemessen reagieren zu können, egal, aus welcher Richtung gehetzt wird." Mit Blick auf die AfD-Kritik ergänzte sie: "Wenn sich bestimmte Parteien nun besonders angesprochen fühlen, dann nehme ich das interessiert zur Kenntnis."
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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat den geplanten Entzug des passiven Wahlrechts bei Volksverhetzung gerechtfertigt. "Strafbare Volksverhetzung hat in den zurückliegenden Jahren stark zugenommen. Wir reden hier von Angriffen auf die Menschenwürde, von Aufstachelung zum Hass gegen Juden und Migrantinnen und Migranten, von Holocaust-Leugnung bis hin zu Aufforderungen zu Gewalt", sagte die SPD-Politikerin im Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ, Samstagsausgabe). "Dem müssen wir stärker Einhalt gebieten. Es geht um den Schutz und die Stärkung der Demokratie. Darauf haben wir uns im Koalitionsvertrag verständigt."
Hubig reagierte auf Vorwürfe, mit ihrem Ende Dezember vorgelegten Gesetzentwurf solle die Meinungsfreiheit eingeschränkt werden. "Es geht um die gravierenden Fälle von Volksverhetzung: Wenn jemand wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wird, kann ein Gericht entscheiden, ob es dann auch das passive Wahlrecht entzieht", so die Ministerin. "Wir ändern das Recht hier punktuell: Denn unser Strafgesetzbuch kennt den Entzug des passiven Wahlrechts schon heute. Wichtig ist außerdem: Der Entzug des passiven Wahlrechts ist zeitlich begrenzt auf fünf Jahre. Und er ist bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung lediglich eine Option. Die Entscheidung trifft ein unabhängiges Gericht."
Auf die Frage, ob sich das geplante Gesetz gegen die AfD und deren Thüringen-Chef Björn Höcke richte, sagte Hubig: "Nein. Volksverhetzung wird doch nicht exklusiv aus einer Ecke begangen. Die Gerichte sollen die Möglichkeit bekommen, bei besonders schweren Fällen, angemessen reagieren zu können, egal, aus welcher Richtung gehetzt wird." Mit Blick auf die AfD-Kritik ergänzte sie: "Wenn sich bestimmte Parteien nun besonders angesprochen fühlen, dann nehme ich das interessiert zur Kenntnis."
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