EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Fabasoft AG
/ Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b, Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation Im Zeitraum vom 12. Januar 2026 bis einschließlich 16. Januar 2026 hat die Fabasoft AG insgesamt 7.119 Aktien erworben:
Der Erwerb der Aktien der Fabasoft AG erfolgte ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Fabasoft AG beauftragte Bank. Diese führt den Rückkauf in Anwendung der Safe-Harbor-Regelungen unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft durch. Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2025 II seit dem 15. Dezember 2025 bis einschließlich 16. Januar 2026 erworbenen Aktien beläuft sich somit auf 60.887 Aktien. Dies entspricht einem Gesamtvolumen (ohne Erwerbsnebenkosten) von EUR 984.102,20. Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Internetseite der Fabasoft AG www.fabasoft.com im Bereich Investoren / Kapitalmaßnahmen / Aktienrückkaufprogramm 2025 II unter https://www.fabasoft.com/de/investor-relations/kapitalmassnahmen/aktienrueckkaufprogramm-2025-2 veröffentlicht.
Kontakt:
19.01.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | Fabasoft AG |
| Honauerstraße 4 | |
| 4020 Linz | |
| Österreich | |
| Internet: | www.fabasoft.com |
| Ende der Mitteilung | / EQS News-Service |
2261822 19.01.2026 CET/CEST




