Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den zeitlichen Anwendungsbereich seines Schreibens vom 31. März 2022 zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine verlängert. Aufgrund des weiterhin andauernden russischen Angriffskrieges gilt die steuerliche Sonderregelung nun bis zum 31. Dezember 2026. Den vollständigen Artikel lesen ...
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