Esslingen am Neckar (ots) -
In einem von der Kanzlei AKH-H geführten Verfahren hat das Landgericht Münster einem geschädigten Anleger umfassenden Schadensersatz zugesprochen und damit ein richtungsweisendes Urteil zur fehlerhaften Anlageberatung rund um den offenen Immobilienfonds "UniImmo: Wohnen ZBI" gefällt (Urteil vom 15.01.2026, Az. 114 O 7/25, noch nicht rechtskräftig). Die Entscheidung hat erhebliche Bedeutung für Tausende Anlegerinnen und Anleger, die vergleichbare Fondsbeteiligungen gezeichnet haben.
"Das Urteil des Landgerichts Münster zeigt deutlich: Fehlerhafte Anlageberatung beim UniImmo: Wohnen ZBI ist kein Einzelfall - und sie kann erfolgreich angegriffen werden. Anleger, die sich auf Aussagen wie "sichere Geldanlage", "jederzeit verfügbar" oder "Alternative zum Tagesgeld" verlassen haben, sollten ihre Ansprüche dringend prüfen lassen. Die Rechtsprechung entwickelt sich klar zugunsten des Anlegerschutzes.", sagt Christopher Kress, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner der Kanzlei AKH-H.
Pressekontakt:
Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann
Partnerschaftsgesellschaft mbB
Telefon: +49 711 9 30 81 10
E-Mail: info@akh-h.de
Original-Content von: Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/154583/6200369
In einem von der Kanzlei AKH-H geführten Verfahren hat das Landgericht Münster einem geschädigten Anleger umfassenden Schadensersatz zugesprochen und damit ein richtungsweisendes Urteil zur fehlerhaften Anlageberatung rund um den offenen Immobilienfonds "UniImmo: Wohnen ZBI" gefällt (Urteil vom 15.01.2026, Az. 114 O 7/25, noch nicht rechtskräftig). Die Entscheidung hat erhebliche Bedeutung für Tausende Anlegerinnen und Anleger, die vergleichbare Fondsbeteiligungen gezeichnet haben.
"Das Urteil des Landgerichts Münster zeigt deutlich: Fehlerhafte Anlageberatung beim UniImmo: Wohnen ZBI ist kein Einzelfall - und sie kann erfolgreich angegriffen werden. Anleger, die sich auf Aussagen wie "sichere Geldanlage", "jederzeit verfügbar" oder "Alternative zum Tagesgeld" verlassen haben, sollten ihre Ansprüche dringend prüfen lassen. Die Rechtsprechung entwickelt sich klar zugunsten des Anlegerschutzes.", sagt Christopher Kress, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner der Kanzlei AKH-H.
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