BERLIN (dpa-AFX) - Das Klagerecht für Umweltverbände soll nach Plänen der Bundesregierung verschärft werden. Damit sollen Infrastrukturprojekte beschleunigt werden, heißt es in einem vom Kabinett beschlossenen Gesetzesentwurf. Laufende Klageverfahren sollen demnach etwa keine aufschiebende Wirkung mehr haben.
Der Entwurf sieht Änderungen am sogenannten Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz vor. So sollen künftig nur noch Umweltvereinigungen Rechtsbehelfe einlegen dürfen, wenn ein Vorhaben in ihren "sachlichen und räumlichen Aufgabenbereich" falle. Nach Klageerhebung soll zudem eine Frist von zehn Wochen gelten, in der die Kläger Erklärungen und Beweismittel zur Verfügung stellen sollen. Eine Klausel, die den missbräuchlichen Gebrauch von Klagen verhindern soll, wird künftig genauer ausgeführt.
Aufschiebende Wirkung nur noch auf Antrag
Indem Widersprüche und Anfechtungsklagen gegen Infrastrukturprojekte "keine aufschiebende Wirkung" mehr haben sollen, werde Planungssicherheit für die Projektträger geschaffen, heißt es in der Begründung. Gerichte könnten diese auf Antrag weiterhin anordnen, anders als bisher tritt sie aber nicht mehr standardmäßig bei jeder Klage ein. Im Eilrechtsverfahren bleibe der Rechtsschutz unberührt, so das Umweltministerium.
Weiter sieht der Entwurf vor, dass auch Stiftungen als Umweltvereinigung anerkannt werden können. Zudem würden die Regelungen an Völkerrecht und EU-Recht angepasst, nachdem unter anderem der Europäische Gerichtshof diese zuvor als unzureichend gerügt habe.
NABU warnt vor unumkehrbaren Umweltschäden
Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) begrüßte, dass die Bundesregierung europäische und völkerrechtliche Vorgaben umsetzen wolle - warnte gleichzeitig jedoch davor, beim Klagerecht zusätzliche Hürden zu schaffen. Die Abschaffung der aufschiebenden Wirkung könne zu "potenziell irreversiblen Umweltschäden" führen, wenn Gerichte Vorhaben vor der Umsetzung nicht mehr kontrollieren könnten.
"Wer Umweltverbände mit überzogenen formalen Anforderungen aus den Gerichten drängt, nimmt Rechtsverstöße billigend in Kauf", sagte NABU-Referentin Rebekka Blessenohl laut Mitteilung. Umweltverbände würden selten, gezielt und nur bei gravierenden Rechtsverstößen klagen, hieß es.
Grüne sehen Angriff auf Rechtsstaat
Auch die Grünen im Bundestag hatten die Pläne der Bundesregierung in der vergangenen Woche bereits kritisiert. Die Änderungen würden den Verbänden "wichtige Instrumente" nehmen, "um rechtsstaatliche Prinzipien durchzusetzen", sagte der umweltpolitische Sprecher der Fraktion, Jan-Niclas Gesenhues, der Deutschen Presse-Agentur. "Wenn die Zivilgesellschaft jetzt nicht wach wird, dann wird sie weiter abgeschafft."
Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD festgelegt, beim Klagerecht von Umweltverbänden eine "Fokussierung auf unmittelbare Betroffenheit" anzustreben. Im nächsten Schritt befasst sich der Bundestag mit dem Entwurf./nkl/DP/jha
